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VERBOTSDEBATTE
Beckstein prescht mit Killerspiel-Gesetzesplan vor
Von Sebastian Fischer , München
Der Amoklauf von Emsdetten hat die Debatte über Killerspiele neu entfacht - jetzt wird es konkret: Bayerns Innenminister Beckstein will Herstellung, Vertrieb und Kauf solcher Spiele mit bis zu einem Jahr Haft bestrafen. Das steht in der Blaupause für ein Gesetz, die SPIEGEL ONLINE vorliegt.
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München - Seit dem Amoklauf von Emsdetten ist eine Diskussion um die Gefahren aus dem virtuellen Raum entbrannt. Vor rund zwei Wochen schoss der 18-jährige Waffennarr Sebastian B. in einer münsterländischen Realschule um sich, verletzte 37 Personen und tötete sich schließlich selbst. Weil der Amokläufer auch ein Fan von gewalttätigen PC-Spielen war, diskutiert die Politik nun wieder ein Verbot solcher Software.
DDP
Szene aus Computerspiel Counterstrike (unzensierte US-Version): Schwerpunkt auf dem "aktiven Handeln des Spielers"
Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber war einer der ersten: Im Interview mit SPIEGEL ONLINE forderte der CSU-Chef ein Verbot für solche Spiele, "in denen Mord und Totschlag propagiert und dazu angeleitet wird". Stoiber kündigte eine Bundesratsinitiative an, die sein Land vor sieben Jahren schon einmal angestrengt hatte - damals ergebnislos. Nun aber erhoffen sich die Bayern Rückendeckung durch den Koalitionsvertrag von SPD, CDU und CSU. Man wolle ein "Verbot von 'Killerspielen' vorrangig erörtern", heißt es dort.
Die Verbotspläne haben sich mittlerweile konkretisiert. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) legt gegenüber SPIEGEL ONLINE erstmals seine "Arbeitshypothesen" offen, "mit denen wir in weitere Gespräche hineingehen", sagt Beckstein. Demnach strebt Bayern "eine Regelung zu virtuellen Killerspielen" über den Gewaltdarstellungs-Paragraphen 131 des Strafgesetzbuchs (StGB) an.
Bisher wird "mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft", wer Inhalte verbreitet oder herstellt, die "grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen" in einer Art schildert, die "eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt". Was aber heißt "verherrlichen" und "verharmlosen"?
"Schwerpunkt auf dem aktiven Handeln des Spielers"
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Strafe auf Killerspiele?
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213 Beiträge, Neuester: Heute, 11.53 Uhr von mitchomitch
In diesem Punkt sieht Beckstein zu viel Spielraum. Deshalb heißt es im Entwurf des Bayern: "Wer Computerspiele, die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben, verbreitet, [...] herstellt, bezieht, liefert [...], wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft." Der Schwerpunkt liege bei dieser Formulierung auf dem "aktiven Handeln des Spielers", sagte Beckstein zu SPIEGEL ONLINE.
In der bisherigen Fassung stellt Paragraph 131 StGB unter anderem jene Person unter Strafe, die Gewaltverherrlichendes oder -verharmlosendes "öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht". Diese Passage ist nur schwer anzuwenden auf Computerspiele, bei Beckstein entfällt sie.
Der bayerische Innenminister versteht seine Formulierung ausdrücklich als "Diskussionsgrundlage", die nun mit anderen Ländern und dem Bund abgestimmt und diskutiert werden müsse. Am Ende könne möglicherweise eine Bundesratsinitiative Bayerns stehen. Bis Januar 2007 solle das Gesetz aber vorliegen.
Der Chef-Minister für Inneres mahnt zur Vorsicht
Auch der Ministerrat der EU beschäftigte sich heute mit brutalen Spielen und Gewaltvideos. EU-Justizkommissar Franco Frattini hatte dazu bereits eine Woche vor dem Amoklauf von Emsdetten angeregt. In einem Brief an die Innenminister berichtete er von Spielen, bei denen ein Mädchen seelisch und körperlich misshandelt werde, von Produkten, "bei denen man normale Passanten in den Straßen erschießen soll oder wo man Kinder in der Schule tyrannisieren muss".
Ein EU-Gesetz gegen Gewaltspiele erscheint allerdings chancenlos: "Die EU hat hier keine Gesetzgebungskompetenz", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Doch werde die deutsche Ratspräsidentschaft auf Wunsch der EU-Kommission und Großbritanniens das Thema beim informellen Treffen der Innen- und Justizminister Mitte Januar in Dresden behandeln.
In München präsentierte Günther Beckstein unterdessen am Montag außerdem eine Aufklärungskampagne der Polizei, die Eltern über die Gefahren des Internets für Kinder informieren soll. Beckstein ist in diesem Jahr Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMK), also so eine Art Chef-Minister für Inneres - neben Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). In dieser Eigenschaft sagte er: "Viele Eltern wissen nicht, was auf den Computern in den Kinderzimmern abläuft."
Deshalb sei in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft die Initiative "Kinder sicher im Netz" entwickelt und gestartet worden, deren Kern ein Online-Angebot unter
www.polizei-beratung.de darstellt. Darin wird über Gefahren beim Chatten, gefährliche Netzinhalte sowie sicheres Surfen informiert.
BKA: "Tatort Internet"
Beckstein sprach von einer "großen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, die Gefahren der virtuellen Welt" einzudämmen. Der IMK-Vorsitzende betonte aber auch die "zahllosen Möglichkeiten", die das Internet im positiven Sinne eröffne. Er selbst habe "den gestrigen Sonntag weitgehend am Computer verbracht - bei diesem Sauwetter". Doch sei das Internet auch "Hort zahlreicher Gefahren".
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Neben Informationen zum richtigen Umgang mit dem Internet informiert das Angebot "Kinder sicher im Netz" auch über Filterprogramme, die den Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten verhindern können. Zudem gibt die Seite Tipps für sichere Kinderangebote.
Jürgen Stock, Vizepräsident des Bundeskriminalamts (BKA), unterstützte Becksteins Argumentation: Die Polizei habe es "immer häufiger mit dem Tatort Internet zu tun". Deshalb müssten Polizisten "heute im virtuellen Bereich genauso unterwegs sein wie in der Realität". Das BKA habe deshalb eine "polizeiliche Online-Streife" eingerichtet, die "Tag und Nacht systematisch und deliktübergreifend nach strafbaren Inhalten im Internet und in den Online-Diensten" suche.
Gerade bei den Eltern herrsche "oftmals große Ahnungslosigkeit", so Stock. Sie würden aber gebraucht, denn so "wie sie auf dem Schulweg ihre Kinder an die Hand nehmen, müssen sie sie auch virtuell an die Hand nehmen".
Zumindest beim Thema Computersicherheit scheinen aber eher die Jüngeren den Erwachsenen über die Straße helfen zu müssen. Nach einer Umfrage von TNS Infratest gehen Jugendliche mit Bedrohungen aus dem Internet oftmals sensibler um als ihre Eltern: Zwar gaben 88 Prozent der erwachsenen Nutzer an, eine Firewall zu kennen - nur gut die Hälfte benutze sie aber auch. Auf den Rechnern der Jugendlichen sei dagegen in 71 Prozent der Fälle eine Firewall und in 84 Prozent der Fälle eine Anti-Virensoftware aktiv. Fast alle Erwachsenen gaben an, Virenschutzs-Software zu kennen, aber nur bei 77 Prozent der Benutzer sei sie installiert.
Zudem schützten sich mehr als 50 Prozent der Jugendliche mit einem Anti-Spyware-Programm, während es bei den Erwachsenen nur knapp ein Drittel sind.