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Kopierschutz und Raubkopien

Das Problem dabei ist aber mal wieder, dass man es einzelnen nicht nachweisen kann. Der Weg ist einfach zu lang (das ist gut so!) und so fühlen sich viele einfach zu sicher.

Mir ist es schon mehrfach in der Uni so gegangen, dass ich in der Pause ein Indie Spiel gespielt habe, Crayon Physics zb, und 2 Tage später hatte mein Nachbar es auch (gezogen). Das sind wohlgemerkt auch Informatiker. Grad bei denen denkt man ja, dass die eine Art Unrechtsbewusstsein entwickeln, da sie ja später mal die gearschten sind.
 
Naja, mein Vater erzählt mir natürlich keine Details aber offenbar sinds mehrheitlich kleine Fische, hab z.B. von nem 15 oder 16 jährigem Mädel mitbekommen, das gerade mal 9 oder 10 MP3s aufm Computer hatte.

Vor Gericht könnte man wohl dagegen vorgehen aber da ist der Anwalt einfach deutlich teurer als die Strafe, dementsprechend macht das keiner. Der Ausgang ist ja auch ungewiss.
 
Und jemanden seine Zukunft versauen weil er ein paar Lieder oder ein Spiel kopiert hat? Ist doch nicht dein Ernst?!

die würde er sich ja selbst versauen, bitte nichts verdrehen. Es wird ja keiner zum Diebstahl gezwungen.

Aber natürlich hast Du Recht, die Verhältnismäßigkeit muss stimmen. Wer ein zwei Lieder klaut, darf dafür nicht fürs ganze Leben bestraft werden.

Trotzdem muss jedem klar werden das es sich um eine Straftat handelt, und das er für sein handeln zur Verantwortung gezogen werden kann. Dass Anwaltskosten etc. auf ihn zukommen weiß er ja auch vorher. Nochmal, es wird niemand zum Diebstahl gezwungen.

Nun gibt es aber Personen die sich viele Spiele / Songs / Filme illegal besorgen. Solchen muss klar gemacht werden dass sie sich damit ihre Zukunft verbauen. Jemanden der mein und dein nicht unterscheiden kann, oder können will, muss sich eben an anderer Stelle hintenanstellen, zu Recht wie ich finde.

Der Vergleich mit den Mordfällen passt meiner Meinung nach gar nicht zu unserem Thema.

Wenn die die Bußgeldkatalog im Straßenverkehr erhöht wird, (z.B. längeren Entzug der Fahrerlaubnis) gibt es auch weniger Verstöße. Oder siehe das Thema Handy am Steuer.
 
Naja, mein Vater erzählt mir natürlich keine Details aber offenbar sinds mehrheitlich kleine Fische, hab z.B. von nem 15 oder 16 jährigem Mädel mitbekommen, das gerade mal 9 oder 10 MP3s aufm Computer hatte.

Was sind denn das für Klagen? Für eine Unterlassungsklage bedarf es IMO erst einer Abmahnung. Und wie kommen die auf die kleinen Fische? Ich geh mal davon aus, dass nur ein ganz kleiner Prozentsatz erwischt wird (vermutlich im Promillebereich bei der Salonfähigkeit des Kopierens und Filesharings heutzutage).
 
Naja, mein Vater erzählt mir natürlich keine Details aber offenbar sinds mehrheitlich kleine Fische, hab z.B. von nem 15 oder 16 jährigem Mädel mitbekommen, das gerade mal 9 oder 10 MP3s aufm Computer hatte.
Genau, damit wird unterstrichen was ich hier im Forum schon in einem anderen Zusammenhang sagte. Der Umgang mit den „neuen Medien“ muss schon in den Schulen gelehrt werden.
Wir haben hier meiner Meinung nach ein Gesellschaftsproblem. Der Unterschied zwischen mein und dein wird nicht durch das Internet aufgehoben.
 
Was sind denn das für Klagen? Für eine Unterlassungsklage bedarf es IMO erst einer Abmahnung. Und wie kommen die auf die kleinen Fische? Ich geh mal davon aus, dass nur ein ganz kleiner Prozentsatz erwischt wird (vermutlich im Promillebereich bei der Salonfähigkeit des Kopierens und Filesharings heutzutage).

Sind ja nicht zwangsweise Klagen, da kommt halt wie du schon sagt ne Abmahnung und ne Rechnung - und da rät dir jeder Anwalt die zu bezahlen und die klappe zu halten weil das Anwaltsgehalt einfach viel höher als der Streitwert ist.

Und die Mordfälle passen natürlich nicht zum Thema - sollte ja nur zeigen das Abschreckung wenig bringt.
 
Gut eine Woche vor dem offiziellen Release von Call of Duty: Modern Warfare 2 ist in einschlägigen Internet-Tauschbörsen eine geleakte Version des Actiontitels für Xbox 360 aufgetaucht. Die Version ist natürlich illegal und funktioniert nur auf umgebauten Xbox-360-Konsolen. Der Download der geleakten Version von Call of Duty: Modern Warfare 2 ist verboten - Microsoft ahndet das Vergehen mit einer Sperrung des Xbox Live Accounts. Unbekannt ist bisher, woher der Leak stammt. Publisher Activision wollte sich gegenüber GamePro/GameStar dazu nicht äußern.

Der Entwickler Infinity Ward und der Publisher Activison Blizzard hatten im Vorfeld penibel auf die Geheimhaltung geachtet. Die Presse, also auch GamePro, hat noch immer keine Testversion zur Verfügung, weil sonst laut Infinity Ward im Vorfeld zu viel über die Geschichte bekannt werden würde. Nun aber ist jedes noch so kleine Detail im Web. Einige Spieler haben bereits komplette Video-Walktroughs veröffentlicht, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf der geleakten Version basieren.

Quelle: gamepro.de

Ist das alles? Sperrung des Live-Accounts? Das werden die meisten sicherlich verschmerzen können. Wieso keine Anzeigen wegen Umgehung des Kopierschutzes oder ähnliches :confused:

MfG,
Crayfish
 
Der Live Accout macht eigentlich auch wenig Sinn, macht man halt nen neuen. Dachte eigentlich immer das die Konsole selber gesperrt wird.

eil sonst laut Infinity Ward im Vorfeld zu viel über die Geschichte bekannt werden würde.
Ein COD mit einer Geschichte, die mal wirklich interessant sein könnte, wäre zu schön um wahr zu sein.?
 
Ich werde nie verstehen, wieso Webseiten davon berichten müssen, dass ein Spiel in einschlägigen Netzwerken zum Download vorhanden ist.
 
naja bei der 360 ist es nen flash des laufwerks also kein modchip aber mit dem selben ergebnis

Da frage ich mich auch, ob MS nen Laufswerksflash nicht von Seiten der Software irgendwie hätte bannen können. Die PS3 hat mit BluRay derzeit noch mit den besten Kopierschutz, weil die Rohlinge dafür so teuer sind - jedenfalls im Moment noch. Mit weiterer Verbreitung wird sich aber auch das ändern.
 
Außerdem besitzen diese Spieler dann ja auch ne Raubkopie. Allein das ist doch schon strafbar.

Nein, ist es nicht. Es stellt eine zivilrechtliche Urheberrechtsverletzung dar, ist aber nicht strafbar. Dem Staat ist das also völlig egal.

Wenn man das in Börsen zieht, wo man gleichzeitig beim Ziehen auch etwas davon direkt wieder hochlädt, dann kann es strafbar sein.

Wenn die Leute sich aber "nur" etwas runterladen zB von nem Server, es aber nicht "sharen", dann ist es nicht strafbar.

Allein Zivilrecht. Ungefähr so, wie man sich früher Musik auf Kassetten kopiert und in seinen Walkman gepackt hat. Wer wirft den ersten Stein? :D
 
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