Ja, also grundsätzlich
§§ 86 und 86a StGB. "der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."
Zusammen mit Inks Info kenne ich das auch. Man kann ggf. also z.B. aus einem Spiel, dessen Handlung das abballern von Nazis ist, auch das Thema umdrehen. In einem Rollenspiel z.B. mit einem Emote vor einer Kulisse Posen ausführen und dann Screenshots machen, oder in einem MMO eine schwarze Messe vor einem Hakenkreuz abhalten ^^lol ...
Ist halt wie immer prophylaktisch, die Publisher haben einfach keinen Bock, wenn jemand was macht und irgend ein Gericht, irgend etwas feststellt, Geld für Strafen oder Gerichtsverfahren zu blechen. Beschweren können wir uns eben bei unserem Volksvertreter im Bundestag z.B.
Aber andere Länder haben es da schlimmer, ich schau lieber Titten als Hakenkreuze z.B. im TV ^^ und ich möchte auch gern mal ein "Fuck" unzensiert hören dürfen!