Sehr geehrte Zuschauer/in,
da wir zu unserem Beitrag „Killerspiele im Internet" eine Vielzahl von e-mails bekommen haben, bitten wir diese verspätete Antwort zu entschuldigen. Leider können wir nicht jede einzelne Anfrage persönlich beantworten. Wir möchten die wichtigsten Fragen, Anregungen oder Kritikpunkte in dieser Antwort-Mail berücksichtigen.
In unserem Beitrag geht es nicht darum, generell Computerspiele zu
verunglimpfen oder ein generelles Verbot zu fordern. Es geht um die
politische Verbotsdebatte sog. Killerspiele, die die „Jagd und das
Töten von Menschen oder menschähnlichen Avataren in besonders
brutaler Form" zum Inhalt haben.
Den Vorwurf, wir hätten dabei fast ausschließlich auf Szenen
zurückgegriffen, die in Deutschland indiziert oder nicht verkäuflich
sind, weisen wir entschieden zurück. Im Gegenteil, alle verwendeten
Szenen (außer zwei illegalen Internet-Modifikationen, die wir auch
als solche gekennzeichnet haben) stammen aus Spielen, die in
Deutschland ganz normal gekauft wurden. Einige Spiele haben eine
USK-Altersbeschränkung frei ab „16 Jahren" oder frei ab „18 Jahren".
Nur ein einziges Spiel ist indiziert, d.h. es darf in Geschäften
nicht ausgestellt oder beworben werden, aber kann trotzdem legal an
Volljährige verkauft werden.
Im Ergebnis haben wir in unserem Beitrag Spiele zitiert, die
potentiell von der politischen Verbotsdebatte betroffen sein könnten.
Zudem - so sagen die Befürworter - hätte ein Verbot
gewaltverherrlichender Killerspiele auch eine Signalwirkung an die
Hersteller, derartige Spiele gar
nicht erst zu produzieren.
In unserem Beitrag wurde auch über „Call of Duty" berichtet. Wir haben
im Text sehr deutlich gemacht, dass es sich dabei um die
„Mehrspieler-Funktion" (Internet-Variante) handelt, in der sog. Clans
gegeneinander antreten können. Auch die von uns befragten Spieler
haben dabei geschildert, dass in dieser Online-Variante Rollen wie
„Nazis, Amerikaner oder Russen" gespielt werden können. In einem der
von uns gezeigten Internet-Mitschnitte haben Amerikaner gegen
Deutsche gekämpft. Dort kann auch die Version „Deathmatch" gespielt
werden, „möglichst viele Menschen zu töten".
In Internet-Foren wurden einige Vorwürfe laut, die im Beitrag gezeigte
Spielszene aus Hildesheim sei manipuliert. Wir haben zwei Ausschnitte
von Call-of-Duty in unserem Beitrag gezeigt. Einen Online-Mitschnitt
und einen vom Monitor abgefilmten. Den Vorwurf, die von uns gezeigten
CoD-Szenen seien untypisch und würden nicht dem Grad von
"Gewalttätigkeit" der Hildesheimer Spiel-Session entsprechen, weisen
wir dabei deutlich zurück. In der Hildesheimer Spiel-Session wurde
aus Maschinengewehren auf Gegenspieler gefeuert, auch auf bereits
Getroffene. Blut war dabei sogar großflächig zu sehen. Wir haben
einen längeren Mitschnitt gedreht, der das deutlich zeigt. Zudem
haben wir ein längeres Interview mit den Spielern gedreht, das
deutlich zeigt, dass sowohl "Blut" als auch "Gewalt" und das "Töten"
attraktive Teile dieser Spielvariante sind. Und natürlich freuen sich
Spieler, wie gezeigt, wenn sie Treffer landen. Daran haben die von
uns gefilmten CoD-Spieler auch überhaupt keinen Zweifel gelassen. In
den von uns ausgestrahlten Sequenzen ist auch deutlich geworden, dass
die beiden Spieler keinen rechtsextremen Hintergrund haben, sondern
CoD als reines Computerspiel verstehen. Wir haben mit den Spielern
insgesamt ein ca. 40 minütiges Interview geführt.
Wir haben in Bezug auf Call of Duty deutlich gesagt, dass man
Zusatzmodifikationen wie Hakenkreuze oder SS-Runen über das Internet
downloaden kann. Und zwar illegal! Das heißt, derartige Symbole sind
in der deutschen Originalfassung des Herstellers nicht enthalten. In
der amerikanischen oder britischen Variante hingegen sehr wohl.
Call of Duty wird vor dem Hintergrund des Zweiten Weltkriegs gespielt.
Niemand hat platt behauptet, dass User durch dieses Spiel zu
Rechtsextremen würden. In unserem Beitrag sind zu Call of Duty zwei
Positionen zu Wort gekommen. Der „Spieler" macht deutlich, dass der
politische Hintergrund für ihn keinerlei Bedeutung hat, und der
Interviewpartner der Internetsicherheitsfirma hat seine Meinung zum
Ausdruck gebracht, dass durch dieses Spiel der Zweite Weltkrieg
verharmlost würde. Wir halten eine Diskussion darüber, die übrigens
auch in der Fachpresse geführt wird, für absolut zulässig und
angemessen, zumal beide Positionen gehört wurden.
Im Zusammenhang mit Call of Duty ist im Text davon die Rede, die Spieler
kämen aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppierungen:
„Familienväter, Schüler, Nazis". Damit wollten wir exemplarisch zum
Ausdruck bringen, das es ein breites Spektrum von Spielern gibt. Wir
haben nicht den Eindruck, damit alle Spieler von Call of Duty als
„Nazis" verunglimpft zu haben. Richtig aber ist, dass es unter den
CoD-Communitys auch rechtsextreme Gruppierungen gibt, die auf ihren
Homepages rechtsextreme Symbole verwenden. Darüber haben auch
Fachblätter wie CT schon berichtet.
Bert Weingarten in diesem Zusammenhang zu interviewen, halten wir für
völlig legitim. Er ist als Fachreferent auf zahlreichen
internationalen und nationalen Kongressen zum Thema
Internetsicherheit geladen. Zu den Zuhörern gehörten u.a.
Kriminalisten, Innenminister und zahlreiche Journalisten. Zudem
zitieren auch zahlreiche Printmedien Weingarten als IT-Experten (u.a.
„Süddeutsche Ztg." vom 11.1.07, „Berliner Ztg." vom 13.02.07 oder
„die tageszeitung" TAZ vom 25.11.06). Wir halten in diesem
Zusammenhang den Vorwurf, Weingarten ein unzulässiges „Forum für
seine wirtschaftlichen Interessen" geboten zu haben, für nicht
gerechtfertigt. Wir haben an keiner Stelle des Beitrags über
irgendwelche Produkte der Internetsicherheitsfirma berichtet. Auch
den Firmennamen „Pan Amp" haben wir nicht im Kommentartext erwähnt,
sondern nur kurz im Insert aufgeführt. Es ging uns ausschließlich um
Weingartens Einschätzung.
In Bezug auf GTA - San Andreas haben wir im Text deutlich darauf
hingewiesen, dass die offizielle Handelsvariante diese Szenen nicht
enthält, sondern, dass die gezeigte Spielvariante nur illegal über
das Internet mit Sex-Szenen erweitert werden kann, z.B. über P2P
Netze. Wir haben einen "zurückhaltenden Ausschnitt" aus dieser
Variante gezeigt. Dort ist es aber möglich, die Frau komplett zu
entkleiden, die Kameraperspektive beliebig zu verändern und die Frau
bei den sexuellen Handlungen herumzukommandieren. Auf einer
"Befriedigungsskala" des Spielers wird dann angezeigt, wann die
Sex-Szene beendet ist. Insgesamt denken wir, dass man derartige
Spielmöglichkeiten durchaus als extrem frauenfeindlich,
möglicherweise auch als Vergewaltigung werten könnte. Die
Formulierung in unserem Kommentar "möglichst viele Frauen
vergewaltigen", mag in diesem Zusammenhang etwas verkürzt gewesen
sein.
Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass in unserem Beitrag nicht
über die Wirkung sog. Killerspiele diskutiert wurde. Wir haben nicht
behauptet, dass Spieler zwangsläufig zu „Amokläufern" würden oder
auch im realen Leben zu den Waffen greifen. In unserem Beitrag geht
es nicht darum, wissenschaftlich die Wirkung derartiger Spiele zu
diskutieren. Es geht primär um die politische Verbotsdebatte, die
sich auch in der aktuellen Bundesratsinitiative ausdrückt. Die
Ermittler des LKA haben in diesem Zusammenhang (§131) fundierte
Erfahrungen, da sie sich seit Jahren mit diesem Thema intensiv
befassen.
Wir hoffen, damit auf die wichtigsten Fragen / Kritikpunkte eingegangen zu sein. Wie etliche Emails und Anrufe in der Redaktion belegen, ist das Thema der sog. Killerspiele sehr emotional geladen. Wir möchten noch einmal betonen, dass wir Computerspieler weder als Nazis oder Vergewaltiger bezeichnet, noch sie als Gruppe ausgegrenzt oder diskriminiert haben.
Mit freundlichen Grüßen
Die Redaktion