• Wie letztes Jahr von einigen gewünscht, hier eine Erinnerung zur Unterstützung.
  • Hallo zusammen, bitte prüft mal die im Forum hinterlegte Mail Adresse auf Aktualität. Es ist jetzt schon mehrfach passiert, dass Mails (z.B. für Benachrichtigung neuer PNs) nicht zugestellt werden konnten, weil die Konten nicht mehr existieren oder voll gelaufen sind. Danke!
  • Hallo Gast, falls du dich wunderst, wieso Bilder und Videos nicht mehr sofort angezeigt werden, schau mal hier.

Verbot von "Killerspielen"

die medien nazis aus bayern amchen ernst:

Bayern reicht "Killerspiel"-Gesetzentwurf ein

Unter der Federführung des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber wird der Gesetzenwurf in den Bundesrat eingebracht werden (Bild: CSU)
Das Bundesland Bayern hat unter dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes" seine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Jugendmedienschutzes vorgelegt und plant, den Entwurf in einer der nächsten Bundesratssitzungen zur Beratung vorzulegen. Das Papier, das GamesMarkt vorliegt, sieht umfassende Änderungen im Strafgesetzbuch, im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sowie beim Jugendschutzgesetz vor.
Kernpunkt ist die Modifikation des Paragrafen 131 Strafgesetzbuch, der bislang die Verbreitung von gewaltverherrlichenden und die Menschenwürde verletzenden Medieninhalten regelt. Hinzugefügt werden soll demnach unter dem Titel "Virtuelle Killerspiele" ein Paragraf 131a StGB, der sich wie folgt liest:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen."
Zudem soll der bisherige Absatz 4, der es der elterlichen Fürsorge zuschreibt zu entscheiden, ob Kinder und Jugendliche für sie an sich ungeeignete Medien konsumieren, gestrichen werden. Unter Strafe würde es so also auch fallen, wenn Erziehungsberechtigte ihre Kinder ganz bewusst entsprechenden Medien aussetzten.

Weitere Änderungen betreffen den Paragrafen 118a des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Dieser soll in erster Linie dazu dienen, Fun-Sportarten wie Paintball unter Strafe zu stellen. Am weitreichendsten für die Gamesbranche sind aber die geplanten Änderungen beim Jugendschutzgesetz. Tiefe Einschnitt sind demnach in der Arbeit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle vorgesehen. Allgemein soll der Einfluss der Obersten Landesjugendbehörden gestärkt, die Kontrolle verschärft und die Jugendfreigabe erschwert werden. Der Gesetzentwurf ist auf den Onlineseiten des Bundesrats einzusehen.

quelle: gamesmarkt.de
 
verstehe ich es richtig das ich die spiele dann nichtmal aus dem ausland beziehen kann? oder ist das ganze so zu verstehen das ich es nicht darf um damit punkt 1-3 zu bedienen!?
 
Da Bayern nicht zu Deutschland gehört, von mir aus. :dozey:

der war gut. *g* das doofe ist nur der rest von deutschland hat so wenig selbstbewusstsein dass die alles machen was bayern sagt selbst wenns von ner klippe springen wäre. :shake:
mann die werden sich so dermaßen ins eigene fleisch schneiden damit ey.
 
der war gut. *g* das doofe ist nur der rest von deutschland hat so wenig selbstbewusstsein dass die alles machen was bayern sagt selbst wenns von ner klippe springen wäre. :shake:
mann die werden sich so dermaßen ins eigene fleisch schneiden damit ey.

solange ich importieren kann ohne mich strafbar zu machen isses mir dann doch relativ gleich... ansonsten werde ich halt jürgen aka nu4an einspannen der mir dann dauerhaft geschenke zusenden darf.:D
 
Gesetze sind da, um gebrochen zu werden! :znaika:

Im Ernst:

Es war doch früher nicht anders, als es für das N64 (oder sonstwas) reihenweise verbotener Spiele gab. Da sind sie dann alle in diese Insider-Schuppen gewandert um gerade diese indizierten Spiele zu kaufen, weils eben cooler ist, etwas zu haben, was nicht jeder haben kann. Dadurch werden nicht nur Jugendliche kriminalisiert, wenn sie es so durchführen wie oben geschrieben, sondern kriminalisieren auch noch Erwachsene, die einfach nur ihren Spaß haben wollen. Ganz zu schweigen von einer ganzen Industrie. Das wird auf Dauer Arbeitsplätze kosten, weil der Umsatz zurückgeht und blablablablub.

Diese machtgeilen Geier aus Bayern/Politiker allgemein gehen mir inzwischen so auf den Sack. Von wegen Stimme des Volkes.
 
Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen

Das dürfte auf so ziemlich jedes Spiel zutreffen, in dem irgendwie Menschen oder menschenähnliche Wesen vorkommen. Geht´s nich noch bissl schwammiger?
 
huiuiui, der Antrag liest sich ja erschreckend. Sollte das jemals durchkommen, war´s das mit dem Hobby Videospiele in Deutschland komplett. Wieder mal ein Zeugnis dafür, dass unsere Politiker völlig den Bezug zur Realität verloren haben. Und sowas regiert uns:shake:
 
Das wird sich niemals durchsetzen, es gibt doch überhaupt keine wissenschaftliche Grundlage + es schädigt die Wirtschaft.
Außerdem ist die CSU nicht die CDU und SPD + Grüne + FDP werden ohnehin dagegen sein.
Keine Chance, ich mach mir da keine Sorgen.
 
Das wird sich niemals durchsetzen, es gibt doch überhaupt keine wissenschaftliche Grundlage

als ob das Politiker schonmal interessiert hätte.
Ausserdem denkst du nicht weit genug. Es is schon schlimm genug, dass solche Anträge überhaupt formuliert, gestellt und ernst genommen werden. Von unseren Volksvertretern, die in anderen Dingen mit Sicherheit auch nicht kompetenter agieren, nur da merken wir´s nich so. Wir werden von ************* ******** regiert <- darf man so was eigentlich noch sagen? - ich glaub ich zensiert´s lieber...
 
Das glaub ich kaum, ich würd hier auch die Hauptschuld nicht bei den Politikern sondern bei den Medien suchen.
Die hetzen ja beinahe schon gezielt die nicht Informierten auf.
Gerade in nem konservativem Bundesland wie Bayern will die Basis der Partei (=> CSU) dann halt dieses Verbot
und wenn die Mehrheit der Bevölkerung das dann auch noch so sieht wird das Gesetz halt gemacht.
Sei lieber froh, dass dieses Thema Bundessache ist, da wird sich das glücklicherweise niemals durchsetzen.
Liberale Bundesländer + die anderen Parteien haben ja nicht ganz so schlimme Dinosaurier an den Spitzen...
Wäre die Sache Angelegenheit der Länder sähe es gerade im Süden ziemlich düster aus, ich könnte mir gut vorstellen, dass BaWü auch bald nachziehen würde.


Edit: Habe die schlimmsten Fehler mal ausgemerzt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab zwar Jura nur gestreift aber das Gesetz dürfte in der Form ohnehin nicht durchkommen dürfen.
Schon an der Verhältnismäßigkeit scheitert das Gesetz, Ziel ist ja vor allem Jugendliche am spielen zu hindern und das ist - zumindest vor dem Gesetz - ja schon jetzt gewährleistet.
Gemäß dem Fall, das dieses Gesetz tatsächlich verabschiedet wird hätte man, zumindest aus meiner zugegeben nicht wirklich fundierten Sicht, gute Chancen gerichtlich dagegen vorzugehen.

Ich würde mir da echt nicht zu große Sorgen machen, selbst wenn die Politiker albern genug sind sowas zu verabschieden (was ich mir wie gesagt nicht vorstellen kann) haben wir immernoch ein funktionierendes Justizsystem.


Edit: Wie bei dem Maniac Dingens auch schon drinsteht - spätestens das Europarecht wird da einen Riegel vorschieben

Gibt es hier keinen "richtigen" Juristen der in dieser Richtung ausreichend informiert ist?
Ich hab den ganzen Kram zwar gemacht aber über die Basics ging es nie hinaus.
 
Zuletzt bearbeitet:
naja um das ran kommen mach ich mir weniger sorgen nur wie wirds wenn der besitz schon verboten wird? dann gehts hier richtig rund.
 
nicht der besitz ist verboten sondern das einführen... wobei mir das doch zu wirr formuliert ist als das ich mir sicher wäre.
 
Zurück
Oben