• Wie letztes Jahr von einigen gewünscht, hier eine Erinnerung zur Unterstützung.
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Playstation 3 - (technische) Probleme

Nein. Der YLOD besagt nur, dass ein Hardware-Defekt vorliegt, es ist kein spezifischer Code. Normalerweise ist es aber in den meisten Fällen ein Fehler der dem RROD ähnlich ist. Ab und an scheint es auch das Netzteil zu sein. Warum glaubst du, dass dein Laufwerk defekt ist?
 
Warum glaubst du, dass dein Laufwerk defekt ist?
War allgemein auf die PS3 bezogen. ^^

Btw, werde meine Konsole jetzt zuerst von der TVS abholen lassen. Falls sie keine Kulanz gewähren, werde ich die Kiste zu konsolenprofis.de einschicken.

Saturn? Von diesem Saftladen will ich nichts mehr hören. Das Verhalten des Service-Menschen hatte einen Grund. Auch vor Ort wurde ich geblockt ("Chef sagt nein") und ich solle es mit Sony regeln. Einfach nur erbärmlich und kaum zu glauben! :mad: Wir kaufen dort jedenfalls nichts mehr.
Die Wirtschaftskrise muss wohl erst noch viel schlimmer werden. :dead:
 
Wenn TVS das auf Kulanz macht sagen die dir das vorher. Ansonsten bekommst du nur eine Rechnung...dann viel Spaß beim klären. ;)
 


so, jetzt auch für Bob Andrews korrekt formuliert :dozey: :




Nach der Schuldrechtsreform hat man bei nunmehr seit 01 Januar 2002 2Jahre Gewährleistung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB n.F.)


Was versteht man unter Gewährleistung?
Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers (bei Kaufverträgen §§ 459 ff. BGB a.F. - §§ 434 ff. BGB n.F.) bzw. Werkunternehmers (bei Werkverträgen §§ 633 ff. BGB a.F. und n.F.) für Rechts- und Sachmängel des Vertragsgegenstandes einstehen zu müssen.

das heisst:
Wegen Sach- und Rechtsmängel kann der Käufer
Wandelung (= Rückgängigmachung des Kaufvertrags)
oder
Minderung (= Herabsetzung der Vergütung) verlangen.

Beim Werkvertragsrecht hat der Werkunternehmer im Normalfall noch ein Nachbesserungsrecht (= Beseitigung eines Mangels an einer Sache).




Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung und bei der Garantie um eine freiwillige vertragliche Leistung.
Der Umfang der Gewährleistung, die ein Verkäufer für das verkaufte Produkt leisten muss, ist gesetzlich vorgegeben

Da freiwillig ist es bei der Garantie anders. Eine Garantie kann über und unter den gesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung liegen. Meist liegt sie jedoch unter den gesetzlichen Verpflichtungen (ein Bsp.: Der Verkäufer bezahlt im Garantiefall nur die Ersatzteile oder den Reparaturlohn, den „Rest“ muss der Käufer selbst tragen.)










.
 
Nein, ich verstehe es nicht. Es gibt gesetzlich vorgeschriebene zwei Jahre Gewährleistung. Zusätzlich räumen Sony und MS jeweils ein Jahr Herstellergarantie ein (afaik auch gesetzlich verpflichtend). Über nichts anderes reden wir die ganze Zeit.
 
Notiz an das Boubi:

wer lesen kann ist klar im Vorteil

Ich kenn das, aber danke. :D

Ich fasse es für dich mal kurz richtig zusammen, da ich den Eindruck habe, dass du da einen Denkfehler hast. Denn das Entscheidende fehlt in Deinem Zitat: Die Beweislast (das eigentliche Übel nahezu aller Rechtsstreitigkeiten :D).

Garantie ist nicht Gewährleistung. Bei Garantie ist es im Grunde (kurz gesagt; passt nicht immer) so: Kaputt = Ersatz.

Bei Gewähleistungs gilt das fast eben so (nicht ganz aber de facto schon) in den ersten 6 Monaten (!). Die letzten 1.5 Jahre hast du natürlich noch Gewähleistung. ABER (und darauf beruft sich Saturn hier): DU musst als Kunde BEWEISEN, dass der Fehler VON ANFANG an im Gerät irgendwie drin bzw. angelegt war.

Da man das fast NIE BEWEISEN KANN, stehst mit gewaschenem Hals da.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach ja, evtl. noch ein anderer Weg: Die Verbraucherzentralen legen sich wegen solchen Haarspaltereien auch gerne mit den Händlern an. Evtl. da mal anfragen, vielleicht gibt Saturn ja doch mal aus Kulanz nach...
 
...DU musst als Kunde BEWEISEN, dass der Fehler VON ANFANG an im Gerät irgendwie drin bzw. angelegt war.

Da man das fast NIE BEWEISEN KANN, stehst mit gewaschenem Hals da.

Sorry, war in der Annahme das die "Beweislage" hinlänglich im Forum bekannt ist und habs deßhalb unterschlagen.

Sicher muß man es als Kunde beweisen. Ist wie Pfusch in der KFZ Werkstatt, also zu einen unabhängigen und vor allem seriösen Reparaturdienst. Und wenn sich der Händler immer noch sträubt bleibt nur der Gang über einen Rechtsanwalt.
 
Ja, aber dann holste da ein Gutachten ein für viel Geld, gehst zum Anwalt und am Ende kann es nicht geklärt werden, ob der Fehler von Anfang an da war oder wie auch immer. Dann stehste da.

Dann kannste dir von dem ganzen Geld 3 PS3 kaufen. Wenn nicht mehr. ;)
 
Ich kann mir aber ein schadenfrohes Schmunzeln nicht vekneifen.
Wenn ich so im Archiv stöber und seh wie manche vor nicht so langer Zeit über den Xbox360 Ring of Death abgeledert haben und Sony in den Himmel gelobt haben...
 
Naja, das Verhältnis ist schon ein GANZ anderes. ;) Kaputt gehen kann immer mal was. Dass das Kaputtgehen aber quasi vorprogrammiert ist...
 
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