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Der Fall (des) Uli Hoeneß

@PES

Bayernfan hin oder her. Wer UH jetzt noch in irgendeiner Form in Schutz nimmt, dem ist echt nicht mehr zu helfen. Unsereinem wird aus deutlich weniger ein (Steuer)Strick gedreht. UH gehoert in den Bau. Punkt. Aus. Ende.

Lediglich in der Haut des Richters moechte ich nicht stecken. Auch wenn er sich evtl. durch das Urteil einen Namen machen koennte, ist er doch in einer No-Win Situation. Verknastet er Uli nicht, wird die Oeffentlichkeit zu Recht auf die Barrikaden gehen. Und faehrt UH ein werdet Ihr die Uhr danach stllen koennen, dass irgendwelche Spinner ihm und seiner Familie Morddrohungen schicke werden.
 
Kenne mich bei (Steuer)Prozessen nicht aus, weiß daher auch nicht wie das alles bewertet wird was der Anwalt da vorgebracht hat, aber dass die Anklage fallen gelassen wird ist ja anscheinend auch im Rahmen des Möglichen.

Als harter Hund wird er aber vielleicht auch sehr darauf achten, dass alles sorgfältig bei der Selbstanzeige war. Kein Plan, werden wir ja morgen vielleicht schon sehen..
 
Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz :znaika:

Wird spannend. Höchste Steuerschuld einer Einzelperson bisher in Deutschland + eine um etwa 25 Millionen höhere Schuld als veranschlagt. Alles andere als eine Haftstrafe wäre lächerlich.
 
Ich glaube dennoch nicht, das der gute Mann wirklich inhaftiert wird...vermutlich irgendeine lächerliche Bewährungsstrafe.
 
Das wäre dann endgültig eine Farce und ein Schlag ins Gesicht eines jeden ehrlichen Steuerzahlers.

Das muss einfach eine Haftstrafe (ohne Bewährung) zur Folge haben.
 
Naja, wenn seine Selbstanzeige vollständig war, dann hat er doch nichts zu befürchten. Die Bemessungsgrundlage der Steuerschuld zu errechnen ist ja Aufgabe der Ämter und nicht die von UH, der muss lediglich alles offen legen. Wenn die sich da zu Beginn derart heftig vertuen (wie auch immer das passieren konnte), dann kann man das ja nicht UH anlasten.

Ob die Praxis, bei Selbstanzeige komplett Straffrei aus solch einer Geschichte gehen zu können sinnvoll ist oder nicht, das steht auf einem anderen Blatt.
 
Was ich mich frage:

Wenn selbst die Verteidigung sagt, dass aufgrund der Stern-Recherchen die Selbstanzeige gemacht wurde, dann ist diese doch in jedem Fall unwirksam, oder?
 
Ich glaube die Argumentation der Verteidigung ist eher, dass die Selbstanzeige aufgrund der Stern-Recherchen überstürzt abgegeben werden musste.
 
Und das dürfte mMn negativ ausgelegt werden, weil er nicht wirklich aus freien Stücken die Selbstanzeige gestellt hat.
 
Ich verstehe auch nicht, warum die Staatsanwaltschaft angeblich nur noch auf die unvollständige Selbstanzeige abzielt. Die war doch war wahrscheinlich eh nicht wirksam:

"In den folgenden Fällen ist die Selbstanzeige nach § 371 Abs. 2 AO ausgeschlossen:

......

......


oder wenn eine der Steuerstraftaten im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste"


Das war doch bei dieser Nacht und Nebel Aktion nach der Entdeckung durch den Reporter völlig klar.

Aber na ja, vor Gericht sind alle gleich, aber manche gleicher. :dozey:
 
Jetzt hat er nicht einmal die Eier und den Anstand, ein Schlusswort abzugeben...

Würde ich auch nicht tun. Denn er kann in diesem "Fall" damit nur verlieren. Sein Verteidiger wird mit ihm alle Szenarien durchgegangen sein und es wird taktische Gründe haben, auf eben das Schlusswort zu verzichten. In diesem Sinne ist das vollkommen iO.
 
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