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Sorry Franky, bin da auch eher auf Seiten des Händlers, insbesondere wenn man deinen Kaufvorgang betrachtet![]()


Moralisch auch nicht korrekt von mir – aber so ist das! Dann soll die Legislative eben die Gesetze ändern.Doch, genau genommen ist die Registrierung eine Wertminderung, wobei der Ball da bei Apple liegt. Konntest Du denn die anderen beiden Geräte problemlos zurückgeben?

Die anderen waren ja bei Saturn vor Ort wegen Defekt.
Also nochmal wegen der Wertminderung:
Natürlich liegt eine Wertminderung vor, aber ich muss nur dann dafür aufkommen, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist,
- der zur Prüfung der Beschaffenheit,
- der Eigenschaften
- und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war.
(siehe BGB § 357 Abs. 7)
Habe mit Apple telefoniert. Sobald ein iPad sich mit dem Internet verbindet, wird es bei Apple aktiviert und die Herstellergarantie fängt an zu laufen. Das ist völlig unabhängig von Apple ID oder sonstigen Registrierungen. Diese Aktivierung meint auch der Händler. Allerdings: siehe oben! Ohne Verbindung mit dem Internet kann kein Mensch ein iPad kurz anständig auf Basisfunktionen testen. Hat er Pech, nicht ich. Wie gesagt, ich fände das auch nicht gut als Händler. Aber wer einen Online Handel mit solchen Geräten betreibt, muss sich auch an die Gesetze halten. Jedem steht es frei, keinen Online Handel zu betreiben![]()

Nope, du kannst die Funktionsweise auch ohne die Registrierung ausreichend testen, würde ich mich jetzt nicht drauf verlassen. ..


imho das schlechteste iPad ever, das erste Retina - aber dafür unterdimensioniert. Von 2012.