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Online-Vertrieb indizierter Medien
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
ich möchte Sie zu einem Thema befragen, das für Videospieler sowie die Anbieter entsprechender Medien zunehmend an Bedeutung gewinnt, dem Vertrieb indizierter Medien über das Internet.
Das Jugendschutzgesetz sieht das Rechtsmittel der Indizierung vor, um die Abgabe gewisser Medien an Minderjährige zu unterbinden. Eine Rechtsfolge ist die erhebliche Einschränkung des Vertriebs solcher Medien über den Versandhandel. Dies war von den Urhebern des Gesetzes dazu gedacht, die Abgabe der Trägermedien auf Geschäfte zu beschränken, zu denen Jugendliche keinen Zutritt haben und in denen eine Ausweisprüfung vor der Abgabe des Mediums selbstverständlich ist. Diese Regelung hat sich zu Zeiten des physischen Medienvertriens bewährt, die Abgabe der entsprechenden Medien über Spezialgeschäfte kann als gelungenes Modell bezeichnet werden.
Heutzutage beruht jedoch ein zunehmender Teil des Medienvertriebs nicht mehr auf physischen Trägermedien, sondern auf Downloads aus dem Internet. Gerade im Bereich der Videospiele ist ein entsprechender Trend zu beobachten. Waren es früher fast ausschließlich Zusatzinhalte zu auf physischen Trägermedien vertriebenen Spielen, die so angeboten wurden, so gehen die Hersteller jedoch verstärkt dazu über, ganze Spiele als Download statt auf physischen Medien zu vertreiben. Dies wird von der Spielkonsole "PSP Go" (Sony) illustriert: Dieses Gerät kann ausschließlich über Downloads mit Software versorgt werden, eine Bereitstellung auf Datenträgern wird nicht unterstützt.
Da der Vertrieb indizierter Medien über den Versandhandel und in Analogie auch über das Internet erhebliche Rechtsunsicherheiten für die Anbieter nach sich zieht, weigern sich Sony und Microsoft, die Marktführer in diesem Segment, indizierte Videospiele über ihre Internetplattformen zugänglich zu machen. Diese Inhalte werden für deutsche Kunden gesperrt, der Zugang zu den ausländischen Onlineshops der Anbieter wird wirkungsvoll unterbunden. Diese Sperren sind zwar prinzipiell durch das Anlegen von Kundenkonten mit gefälschten Adressen und die Nutzung geeigneter technischer Tricks umgehbar, dies verstößt jedoch gegen die Nutzungsbestimmungen der Anbieter und vermutlich auch gegen geltendes Recht (Urkundenfälschung), so dass sie für volljährige Spieler mit Legalitätsanspruch wie mich nicht in Frage kommen.
Als Konsequenz ergibt sich, dass ein legaler Zugang volljähriger Deutscher zu diesen Inhalten nicht möglich ist, da sie hierzulande nicht über den einzigen technisch vorgesehenen Vertriebsweg angeboten werden und nicht aus dem Ausland importierbar sind. Die Anbieter der Medien berufen sich bei Anfragen zu diesem Thema auf die deutsche Gesetzeslage, die es ihnen verbietet, die Angebote in Deutschland zugänglich zu machen. Damit sind diese Medien in Deutschland effektiv von einem vollständigen Vertriebsverbot betroffen, was nicht das Ziel der Indizierung ist oder sein darf.
Diese Situation, die von vielen Bundesbürgern als Zensurmaßnahme empfunden wird, ergibt sich offensichtlich daraus, dass ein Gesetz als Grundlage für die Regulierung eines Marktes genutzt wird, der sich seit der Schaffung des Gesetzes grundlegend geändert hat, so dass das Gesetz seinen ursprünglichen Zweck nicht mehr erfüllen kann.
Der Vorwurf, dass es sich hier um eine bewusste staatliche Bevormundung handele, scheint mir dabei nicht haltbar. Es handelt sich vielmehr um eine Situation, in der eine Anpassung des Gesetzes an die Realität aus Unkenntnis oder Nachlässigkeit nicht erfolgt ist. Nichtsdestotrotz ist eine Nachbesserung erforderlich, um nicht doch eine effektive Zensur einzuführen, die der ursprünglichen Intention des Jugendschutzgesetzes ebenso widerspricht wie den Buchstaben des Grundgesetzes. Ihre Aussage zu einer anderen Anfrage auf dieser Website, in der sie irrtümlich behaupten, dass das Jugendschutzgesetz keine Auswirkung auf volljährige Videospieler habe, zeigt mir jedoch, dass dieser Umstand noch nicht bei den zuständigen Stellen bekannt ist.
Nach dieser Einleitung lautet meine Frage daher: Was gedenken Sie zu tun, um Jugendschutz- und Grundgesetz in Anbetracht der technischen Entwicklungen wieder miteinander zu synchronisieren und das Gleichgewicht der Rechtsgüter wieder herzustellen, das in den letzten Jahren vom Aufkommen des digitalen Onlinevertriebs empfindlich gestört worden ist?
Hochachtungsvoll,
Gregor Ottmann
Fast alle Medien und Politiker sind Waffen gegenüber grundsätzlich toleranter als "Killerspielen". Sie sind eben etabliert - Schützenvereine bzw. Sportschützen sind Teil der deutschen Kultur. Dagegen steht ein junges Medium (die in Deutschland sowieso immer erstmal kritisiert werden) wie Videospiele, an dem zudem so gut wie niemand der älteren Generation irgendein persönliches Interesse hat.Lest euch einfach mal diesen Artikel hier durch:
http://www.tagesschau.de/inland/waffenrecht116.html
Und dann überlegt mal, wie die Politik in Hinblick auf das "Killerspiel"-Verbot argumentiert und reagiert. Für mich sieht es nach einer einfachen Gleichung aus: Waffen können wir nicht verbieten, also verbieten wir Medien! Auch die ARD scheint Waffen positiver gegenüber gestellt zu sein, als Spielen. So liest sich für mich jedenfalls der erste Teil des Artikels.
So, wie kann man diesen Wahnsinn noch aufhalten???MdB Der CDU-Bundestagsabgeordnete und baden-württembergische CDU-Generalsekretär Thomas Strobl will nicht nur kinderpornografische Seiten im Internet sperren. Im Gespräch mit dem Kölner Stadtanzeiger forderte er auch die »Sperrung von Killerspielen«. »Wir prüfen das ernsthaft«, sagte er. »Wir gehen nach Winnenden nicht zur Tagesordnung über. Wenn es einen Nachweis gibt, dass sich Killerspiele negativ auf das Verhalten Jugendlicher auswirken, dann kann das Internet kein rechtsfreier Raum sein.«
Am gestrigen Donnerstag hat der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition das Gesetz zu Websperren von Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten verabschiedet. Das Bundeskriminalamt (BKA) erstellt danach täglich eine neue Filterliste, die an die Zugangsanbieter übermittelt wird. Die sollen den Zugang zu den betroffenen Webseiten erschweren, indem sie bei jedem Aufruf ein Stoppschild mit einer Warnung anzeigen. Die Internetfirmen dürfen übrigens als Betreiber der Stopp-Seiten anfallende Nutzerdaten wie IP-Adressen speichern. Nach der Änderung des Gesetzentwurfs müssen sie die Daten aber nicht mehr für Strafverfolgungszwecke herausgeben. Kritiker befürchten, dass durch dieses Gesetz eine Zensurinfrastruktur aufgebaut wird, die sich später leicht erweitern lässt. Erste Begehrlichkeiten sind, wie man an den Äußerungen des Bundestagsabgeordneten Thomas Strobl ablesen kann, schon geweckt worden.
Eine weitere Waffe gegen Webseiten, die unliebsame Spiele anbieten, ist die Indizierung. So will die bayerische KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) die Webseiten der österreichischen Spielanbieter game4game.at und gameware.at auf den Index setzen lassen. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien BPjM hat die Anträge erhalten und nun das Indizierungsverfahren eröffnet. Nach einer Indizierung wäre Werbung für diese Händler in Deutschland nicht mehr möglich. Allerdings wären die Webseiten nach wie vor erreichbar.
Über Umwege gehts, ja. Die Seiten sind ja nicht verschwunden. Hab in nem anderen Forum nen netten Vergleich gelesen. Das Ganze ist so, als würdest du in einem Laden, der Kinderpornos verkauft, über jedes Video ein Blatt Papier legen. Deine IP-Adresse wird bei Ansurfen des Stoppschildes jedoch gespeichert.
Für uns Gamer könnte das folgende Auswirkungen haben:
- Bestimmte Shops können nicht mehr angesurft werden, falls doch, ist man gleich auf der Blacklist
MfG,
Crayfish
Ich glaube der Teil stimmt nicht. Es wurde ja ein kleiner Kompromiss getroffen, so werden z.B. keine Daten (also auch keine IP) der Nutzer gespeichert.
Im Blaster schreiben, dass die User nicht die CDU wählen sollen.So, wie kann man diesen Wahnsinn noch aufhalten???
du glaubst doch nicht im Ernst, daß die Behörden auf die Daten keinen Zugriff bekämen ??
Die Daten werden gespeichert, aber nicht mehr AUTOMATISCH weiter gegeben ... gespeichert sind sie beim Provider trotz allem!