PC Grafikkarte

braucht weniger Strom als meine 1070

Wirklich? Ich glaube die braucht eher mehr. Hab extra von ein 700w Netzteil geholt nachdem ich das recherchiert hatte. Hatte davor 500w.

Der @Thr4wn erzählt auch nix.

Der hat seine ja noch gar nicht, also was soll ich erzählen, außer das die 650€ wirklich die absolute Schmerzgrenze waren. Wobei die nächstbessere (3080) ja auch noch mal locker 200€ mehr gekostet hätte, also eh keine Option war.

Ich vermute bei den AMD Karten werden die 3rd Party Preise ähnlich liegen. Man hat ja jetzt gesehen dass das funktioniert :)

Der freut sich über nix mehr!!!
Ja das stimmt
 
LOL, da wurde die falsche Grafikkarte geliefert, ich hab ne 3090 bekommen

Jetzt darf ich mich wohl mit dem Support rumschlagen, weil vermutlich jemand meine bekommen hat...
 
Ich hab gar kein Netzteil das stark genug für die ist :D
Ich weiß nicht mal ob die überhaupt in mein Gehäuse passt

Ich warte jetzt erstmal ob sich jemand meldet. "Ja, das Paket ist hier, aber ich bin noch nicht dazu gekommen reinzuschauen, war eh als Weihnachtsgeschenk gedacht - Tatsache, sie haben mir die falsche Karte geschickt" 🤷‍♂️

Doof das der Forumsteil hier Publik ist :D
 
Ach komm, die werden keine 3090 schicken nur weil die 3070 nicht auf Vorrat war ;)

Das ist eindeutig ein Versehen.

Ich habe zu viel geliefert bekommen, muss ich den Verkäufer darüber informieren?

„Hat der Verkäufer irrtümlich zu viel geliefert, sind Sie verpflichtet, ihn zu informieren. Sonst könnten Sie rechtliche Probleme bekommen“, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke.

Anders sehe es aus, wenn es sich offensichtlich um einen unseriösen Verkäufer handelt. Indizien dafür sind etwa Begleitschreiben mit denen eine Drohkulisse aufgebaut wird nach dem Motto: „Wenn Sie die Ware nicht zurücksenden, kommt ein Vertrag zustande und Sie müssen zahlen!“ „Solche illegitimen Praktiken sanktioniert der Gesetzgeber“, erklärt der Anwalt.

Muss ich die Ware unaufgefordert zurückschicken oder darf ich sie behalten?

Auch wenn Sie die Sachen noch so gerne behalten wollen, Sie haben kein Recht dazu, weil Sie keinen Vertrag darüber geschlossen haben. „Sie müssen mithelfen, dass die Ware wieder zurück zum Verkäufer gelangt“, sagt Christian Solmecke. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Abholung und behandeln Sie die Ware bis dahin sehr sorgfältig. Senden Sie die Ware selbst zurück, muss der Verkäufer die Porto-Kosten erstatten.

Darf ich die Ware weiterverkaufen, verschenken oder wegwerfen?

Der Rechtsexperte: „Handelt es sich um einen Irrtum, müssen Sie vorgehen, wie oben beschrieben. Verkaufen, verschenken oder entsorgen Sie die Sache, kann der Unternehmer Schadensersatz verlangen.“

Der Verkäufer meldet sich nicht, gehört die Ware dann irgendwann mir?

Das kommt auf ihr Vorgehen an. Wer den Verkäufer absichtlich nicht informiert, obwohl klar war, dass es sich um einen Irrtum handelt, der ist beim Erwerb des Besitzes bösgläubig geworden. „Dann besitzen Sie die Sache überhaupt nicht“, so Solmecke.
 
Ich kann dir nicht ganz folgen.
Aber es ist doch zweifelsfrei belegbar, dass ich das nicht bestellt habe. Ich denke auch der eindeutige Fehler bei der Seriennummer auf der Rechnung wird Hinweis genug sein, dass da etwas nicht gepasst hat.
 
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