Ach komm, die werden keine 3090 schicken nur weil die 3070 nicht auf Vorrat war
Das ist eindeutig ein Versehen.
Das ist eindeutig ein Versehen.
Ich habe zu viel geliefert bekommen, muss ich den Verkäufer darüber informieren?
„Hat der Verkäufer irrtümlich zu viel geliefert, sind Sie verpflichtet, ihn zu informieren. Sonst könnten Sie rechtliche Probleme bekommen“, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke.
Anders sehe es aus, wenn es sich offensichtlich um einen unseriösen Verkäufer handelt. Indizien dafür sind etwa Begleitschreiben mit denen eine Drohkulisse aufgebaut wird nach dem Motto: „Wenn Sie die Ware nicht zurücksenden, kommt ein Vertrag zustande und Sie müssen zahlen!“ „Solche illegitimen Praktiken sanktioniert der Gesetzgeber“, erklärt der Anwalt.
Muss ich die Ware unaufgefordert zurückschicken oder darf ich sie behalten?
Auch wenn Sie die Sachen noch so gerne behalten wollen, Sie haben kein Recht dazu, weil Sie keinen Vertrag darüber geschlossen haben. „Sie müssen mithelfen, dass die Ware wieder zurück zum Verkäufer gelangt“, sagt Christian Solmecke. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Abholung und behandeln Sie die Ware bis dahin sehr sorgfältig. Senden Sie die Ware selbst zurück, muss der Verkäufer die Porto-Kosten erstatten.
Darf ich die Ware weiterverkaufen, verschenken oder wegwerfen?
Der Rechtsexperte: „Handelt es sich um einen Irrtum, müssen Sie vorgehen, wie oben beschrieben. Verkaufen, verschenken oder entsorgen Sie die Sache, kann der Unternehmer Schadensersatz verlangen.“
Der Verkäufer meldet sich nicht, gehört die Ware dann irgendwann mir?
Das kommt auf ihr Vorgehen an. Wer den Verkäufer absichtlich nicht informiert, obwohl klar war, dass es sich um einen Irrtum handelt, der ist beim Erwerb des Besitzes bösgläubig geworden. „Dann besitzen Sie die Sache überhaupt nicht“, so Solmecke.