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Xbox One

Bei Software hattest du im Grunde schon immer nur das Nutzungsrecht, die Software selbst war nie dein Eigentum. Du besitzt im Grunde nur die Disc auf der die Software drauf ist und darfst mit der auch machen was du willst, für die darauf befindliche Software gelten hingegen ganz klare Richtlinien.
 
Das ist offensichtlich falsch übersetzt.

Ich denke man muss entweder eine Gebühr bezahlen oder das Spiel im Laden erwerben (=die haben es bereits "zurückgesetzt"). Im letzteren Fall dürfen Gamestop & Co. keinen großen Rabatt mehr geben.
Das mit der Gebühr ist schon korrekt, nur entrichtet diese nicht der Endkäufer, sondern der Wiederverkäufer, sprich Gamestop und Co. Diese Aktivierungsgebühr geht dann teilweise an Microsoft und teilweise an den Publisher der Spiels.

Damit kontrolliert MS aber indirekt die Preisgrenze für Gebrauchtspiele, da sicher keiner das Spiel unter den Kosten für die Aktivierungslizenz verkaufen wird.
 
Die meinen kommerziellen Verleih damit, da kannst ( wenn es legal sein soll) keine DVD aus dem Laden nehmen, musst Dir eben das Recht zur Vermietung des Nutzungsrechtes kaufen.

Es gab schon in den 80ern Urteile, diese Beschränkungen als unwirksam eingestuft haben. Das steht da nur immer noch drauf, weil alle es machen. Zu sagen hat das genau gar nix.

Am Ende wird es irgendwann mit einem reinen Online Vertrieb gelöst. Dann ist die Suppe eh gegessen. Die One wird der letzte Zwischenstopp dazu sein.
 
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Bei Software hattest du im Grunde schon immer nur das Nutzungsrecht, die Software selbst war nie dein Eigentum. Du besitzt im Grunde nur die Disc auf der die Software drauf ist und darfst mit der auch machen was du willst, für die darauf befindliche Software gelten hingegen ganz klare Richtlinien.

Nutzungsbestimmung und so, das ist schon klar. Wenn ich ein Mixtape mach, gehören mir ja auch nicht die Lieder plötzlich. ;) Das meinte ich auch nicht. Ich finde es nur relativ schwammig, wenn man das dann als Argument für das geplante "Ausrotten des Gebrauchtmarktes" heranzieht.
 
Es gab schon in den 80ern Urteile, diese Beschränkungen als unwirksam eingestuft haben. Das steht da nur immer noch drauf, weil alle es machen. Zu sagen hat das genau gar nix.

Am Ende wird es irgendwann mit einem reinen Online Vertrieb gelöst. Dann ist die Suppe eh gegessen. Die One wird der letzte Zwischenstopp dazu sein.

Verstehe ich nicht. Dann können Kinos auch einen BluRay-Rip zeigen für 1 Euro Eintritt? Also ich "glaube" Dir, aber ich verstehe es nicht^^

Mit dem Verleih verdient man ja Geld mit den "Produkten" anderer, in diesem Beispiel mit dem Nutzungsrecht anderer, was man jedoch keinesfalls verkaufen/vermieten dürfte.

Zeigt doch nur wie schwammig die Gesetzesgebung in diesem Fall ist, die hängt immernoch beim Buch und das Kassette ;)^^

Aber Sky darf man nicht einschalten, wenn der TV am Fenster steht, und jemand dürfe mitschauen. Den Unterschied zwischen "wird ausgetrahlt" und "wird von DVD abgespielt" muss mir der BGH noch erklären :D. Ist beides Licht, dass in mein Auge fällt ^^
 
Bei Software hattest du im Grunde schon immer nur das Nutzungsrecht, die Software selbst war nie dein Eigentum. Du besitzt im Grunde nur die Disc auf der die Software drauf ist und darfst mit der auch machen was du willst, für die darauf befindliche Software gelten hingegen ganz klare Richtlinien.

Das ist ja das Paradoxon in der Gesetzgebung. Zwei Prinzipien, beide greifen gleichzeitig.. und dazu kommt eben noch das Problem der "1:1" Kopie, da ja die gebrauchte Software nicht "gebraucht ist".. fehlt ja kein "e" irgendwo oder der Edit-Button ist schon abgenutzt und überhaupt riecht die schon seltsam :D.

Sollte ne EU-Lösung her!
 
Nutzungsbestimmung und so, das ist schon klar. Wenn ich ein Mixtape mach, gehören mir ja auch nicht die Lieder plötzlich. ;) Das meinte ich auch nicht. Ich finde es nur relativ schwammig, wenn man das dann als Argument für das geplante "Ausrotten des Gebrauchtmarktes" heranzieht.

Würdest Du das Mixtape nun also aber als Compilation verkaufen, dann würdest Du doch das selbe machen. Mit etwas Geld verdienen, an dessen Herstellung (und deren Kosten) Du nicht beteiligt warst.

Ist das selbe wenn ich etwas klaue, und es dann verkaufe. Ich hätte nur das Recht etwas zu verkaufen, wenn ich vorher das Eigentumsrecht erworben habe, das darf ich ja weitergeben.

Beim oberen Beispiel hast Du bei Deinem Tape keine Lizenz erworben. Gamestop funktioniert ja nur, weil wie schon gerade gesagt worde ist, das Teil laut deutschem Recht eben auch ein "Ding" ist, und Dinge (wie CDs, SD-Karten und Co.) darf ich weiter verkaufen. Ist ja nur "zufällig" das Spiel drauf :D ..

Das ist ja gerade der "Sprung" in der Kette. Für den Hersteller ist das Ding nur ein Träger, für den Käufer ist es das Produkt. Und bei Downloads wirds ja noch blöder.. da "gehört" jemanden eine Datei, da er die Kosten für die Anlieferung (Download) bezahlt hat, es ist also quasi ein Medium .. eine virtuose Verbindung als Datentransfer-Kontingenten und Festplatten-Sektoren..

Weiterhin scheinen Photonen aber nicht zu Dingen zu gelten, ich darf ja nicht im Kino filmen und diesen Film dann verkaufen^^ Aber was ist, wenn ich ein Stück meines Hirns verkaufe, auf denen dieser Film nach dem schauen gespeichert worden ist? Ist ja auch keine digitale Kopie mehr, nur so eine "Erinnerung" ^^
 
Verstehe ich nicht. Dann können Kinos auch einen BluRay-Rip zeigen für 1 Euro Eintritt? Also ich "glaube" Dir, aber ich verstehe es nicht^^

Von "öffentlich aufführen" habe ich ja nichts gesagt. ;)

Mit dem Verleih verdient man ja Geld mit den "Produkten" anderer, in diesem Beispiel mit dem Nutzungsrecht anderer, was man jedoch keinesfalls verkaufen/vermieten dürfte.

Du siehst das zu schwarz/weiß. Sobald man eine Musik-CD zB verkauft, "verwirkt" man damit in einem gewissen Maße bestimmte damit zusammen hängende Rechte. Z.B. wurde schon wie oben gesagt Ende der 80er entschieden, dass "Kein Verleih!", etc. gewerblichen Vermietern nicht untersagen kann, diese dennoch gegen Entgelt zu verleihen (im Grunde meinen sie immer Miete, aber Verleih hat sich als Begriff etabliert).

Für Musik gibt es aber spezielle Regelungen. Bei Software kann alles wieder anders aussehen.

Und da sie am Urheberrecht ständig rumschrauben, bin ich sowieso nicht auf dem Laufenden. :D


Aber Sky darf man nicht einschalten, wenn der TV am Fenster steht, und jemand dürfe mitschauen. Den Unterschied zwischen "wird ausgetrahlt" und "wird von DVD abgespielt" muss mir der BGH noch erklären :D. Ist beides Licht, dass in mein Auge fällt ^^

Ohne mich da jetzt auszukennen, aber es wird wohl daran liegen, dass Du es "am Fenster" der Öffentlichkeit und damit einem unbestimmten und unbekannten Personenkreis zugänglich machst.
 
Das ist ja gerade der "Sprung" in der Kette. Für den Hersteller ist das Ding nur ein Träger, für den Käufer ist es das Produkt. Und bei Downloads wirds ja noch blöder.. da "gehört" jemanden eine Datei, da er die Kosten für die Anlieferung (Download) bezahlt hat, es ist also quasi ein Medium .. eine virtuose Verbindung als Datentransfer-Kontingenten und Festplatten-Sektoren..

Bei Downloads geht's von Anfang an nur um eine Lizenz. Allerdings hat doch letztens erst jemand gerichtlich in Deutschland durchgeboxt, dass meine seine "gebrauchten Lizenzen" weiterverkaufen darf. Oder habe ich das falsch im Kopf? Irgendwas war da. Man müsste bei der Xbox One einfach mal klagen und verlangen, dass meine sein Spiel privat verkaufen darf ohne Beschränkungen durch M$.

Ich will da gar nicht ausschließen, dass man damit am Ende sogar durchkommt.... Ich muss mir Montag im Büro mal Urteile zu dem Mist raussuchen.

Wer finanziert mir über Kickstarter meinen Feldzug gegen M$? :narr:

Edith sagt das wars: http://www.spiegel.de/netzwelt/netz...e-software-darf-verkauft-werden-a-842260.html

Mit dem Verkauf der Software seien die Rechte des Herstellers an der betreffenden Kopie erschöpft,

Zum Urteil: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-07/cp120094de.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Aye, Steam wurde doch auch letztens dazu verdonnert dafür zu sorgen, dass man Produkte weitergeben müsste. Da war doch was.

Zu Sky: Wenn ich Eintritt nehme um Leuten dann einen Film auf Sky zu zeigen ist das glaube ich auch nicht erlaubt. Wahrscheinlich weil Licht hält auch immernoch eine Welle ist ;).
 
Was heult ihr hier alle rum :D

Ist doch aufm PC schon ewig so: Gekaufte Spiele lassen sich nach Installation nicht mehr weiter verkaufen.

jo eben, versteh auch nicht wieso das soviel drüber geweint wird...

aufm PC verleih ich halt den Steam Account, bei der Xbox halt die Konsole

Weil mein letztes PC-Spiel, das ich gezockt habe, eine ComputerBild-CD war und zwar 2001. :narr:
 
wenn sony tatsächlich mit solchem blödsinn nachzieht, bin ich raus aus den konsolen - ich bleibe bei der ps3 als blu ray spieler und fertig :)
 
http://www.polygon.com/2013/5/24/43...uire-regular-authentication-checks-used-games

Laut Link wird es schon mal keine Gebrauchtspielgebühr geben.

Das Hauptproblem ist, dass offenbar Vieles noch gar nicht endgültig entschieden wurde bei MS. Daher die peinlichen Kommunikationsprobleme, die dann unter Gamern zum ultimativen Shitstorm mit Halbinformationen als Fakten geführt haben (und noch führen, siehe Forenreaktionen überall). Das hat MS schon mal schön an die Wand gefahren. Man kann nur hoffen, dass sie schnellstmöglich und spätestens auf der E3 für 100%ige Klarheit sorgen.
 
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