Nutzungsbestimmung und so, das ist schon klar. Wenn ich ein Mixtape mach, gehören mir ja auch nicht die Lieder plötzlich.

Das meinte ich auch nicht. Ich finde es nur relativ schwammig, wenn man das dann als Argument für das geplante "Ausrotten des Gebrauchtmarktes" heranzieht.
Würdest Du das Mixtape nun also aber als Compilation verkaufen, dann würdest Du doch das selbe machen. Mit etwas Geld verdienen, an dessen Herstellung (und deren Kosten) Du nicht beteiligt warst.
Ist das selbe wenn ich etwas klaue, und es dann verkaufe. Ich hätte nur das Recht etwas zu verkaufen, wenn ich vorher das Eigentumsrecht erworben habe, das darf ich ja weitergeben.
Beim oberen Beispiel hast Du bei Deinem Tape keine Lizenz erworben. Gamestop funktioniert ja nur, weil wie schon gerade gesagt worde ist, das Teil laut deutschem Recht eben auch ein "Ding" ist, und Dinge (wie CDs, SD-Karten und Co.) darf ich weiter verkaufen. Ist ja nur "zufällig" das Spiel drauf

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Das ist ja gerade der "Sprung" in der Kette. Für den Hersteller ist das Ding nur ein Träger, für den Käufer ist es das Produkt. Und bei Downloads wirds ja noch blöder.. da "gehört" jemanden eine Datei, da er die Kosten für die Anlieferung (Download) bezahlt hat, es ist also quasi ein Medium .. eine virtuose Verbindung als Datentransfer-Kontingenten und Festplatten-Sektoren..
Weiterhin scheinen Photonen aber nicht zu Dingen zu gelten, ich darf ja nicht im Kino filmen und diesen Film dann verkaufen^^ Aber was ist, wenn ich ein Stück meines Hirns verkaufe, auf denen dieser Film nach dem schauen gespeichert worden ist? Ist ja auch keine digitale Kopie mehr, nur so eine "Erinnerung" ^^