• Hallo zusammen, bitte prüft mal die im Forum hinterlegte Mail Adresse auf Aktualität. Es ist jetzt schon mehrfach passiert, dass Mails (z.B. für Benachrichtigung neuer PNs) nicht zugestellt werden konnten, weil die Konten nicht mehr existieren oder voll gelaufen sind. Danke!
  • Hallo Gast, falls du dich wunderst, wieso Bilder und Videos nicht mehr sofort angezeigt werden, schau mal hier.

PC/Mac SUCHE Blood Patch

Original geschrieben von JackyP
Aber Blood-patches sind eigentlich trotzdem illegal, wenn man sich auf das Alter der Zocker und die BPJS bezieht, oder?

Nö... in diesem Zusammenhang schon mal nicht... die BPJM (heißt doch jetzt so, oder?) hat ja noch garnichts damit zu tun solange das Spiel noch frei am Markt erhältlich ist. Und die Altersempfehlungen sind imho unverbindlich....
 
Original geschrieben von thething


Dürfte richtig sein... diese Aussage kann man auch auf die Blood-Patches beziehen (OK falls in cfg einstellbar)...

Kopierschutz umgehen ganz klar illegal, wobei der Kopierschutzmechanismus ansich auch an der Grenze der Legalität ist...

Falls das in der CFG einstellbar ist, ist es legal. Ganz klar (Stichwort: Vordefinierte Schnittstelle, die sich dem User in Form einer CFG Datei präsentiert) sogar.
Kopierschutz aushebeln -> illegal
Bloodmode per Patch "Aktivieren" -> illegal
So meine Meinung dazu.

Wenn ein 14 jähriger eine FSK 18 Version ersteht, ist es auch illegal. Wenn ein 14 jähriger sein z.B. deutsches SOF2 mit nem Bloodpatch verändert, macht er sich, unabhängig vom Alter auch strafbar. Stichwort Urheberrecht.
 
Original geschrieben von Mike

Wenn ein 14 jähriger eine FSK 18 Version ersteht, ist es auch illegal. Wenn ein 14 jähriger sein z.B. deutsches SOF2 mit nem Bloodpatch verändert, macht er sich, unabhängig vom Alter auch strafbar. Stichwort Urheberrecht.

Nö... FSK - "Freiwillige Selbstkontrolle", der einzige der Ärger bekommen könnte ist der Verkäufer und zwar mit den Eltern ;) - erst nach einer Indizierung dürfen Titel nicht mehr an unter 18-jährige verkauft werden (... und natürlich auch nicht mehr beworben werden)

http://www.spio.de/3FRAMES/ALT_FRG.HTM
 
Original geschrieben von toM



schwachsinn?

natürlich erwirbst du das volle recht an dem spiel, .. du wirst zum eigentümer und unmittelbarem besitzer, .. kannst mit dem game machen "was du willst", .. weiterverkaufen, zerkratzen, spielen, etc.
eingeschränkt eben nur durch andere gesetze, die wegen der "lex specialis" hinter diesem paragraphen stehen o.ä.

Ich glaube nicht,dass du da ganz richtig informiert bist.Dass du die CD zerkratzen kannst ist klar,hat ja auch nix mit dem Programm zu tun.AM Programm an sich darfst du nämlich wie wir schon von mike gehört haben nix verändern,das ist und bleibt Eigentum vom Hersteller,du selbst bist nur Besitzer.Also bevor du das nächste Mal Aussagen anderer als Schwachsinn abstempelst,informier dich erst mal.
 
ich wüßte nicht, was an meiner aussage falsch wäre, .. lies sie dir doch nochmal durch und wiederlege, was ich in meiner, von dir oben nochmals zitierten aussage, falsches gesagt hätte ;)
 
Original geschrieben von Sarevok
Falsch ist ,dass du Eigentümer des Programmes wirst

du schließt einen kaufvertrag gem. §433 ab, ..
nach eingung und übergabe wirst du gem. § 929 unmittelbarer besitzer und eigentümer des programmes, .. dass du net eigentümer des quellcodes etc. wirst ist klar, .. aber das habe ich ja net geschrieben ;) somit meine aussage wahr

desweiteren war meine frage "schwachsinn?", deutlich erkennbar an dem satzzeichen zu schluss, nur eine frage, die du einfach auch mit "nein" beantworten hättest können, ohne dich gleich persönlich angegriffen zu fühlen, .. :)
 
Wir bewegen uns hier schon auf juristischem Boden, nämlich nur noch die Begrifflichkeiten uns um die Ohren zu hauen. Wollen wir da wirklich weiter drauf rumreiten?
Ich weiß schon, was gemeint ist, aber die genauen Begriffe kann ich nicht auseinander halten. (Besitzer, Eigentümer usw)
 
Besitzer ist derjenige der den Gegenstand im Moment tatsächlich besitzt, Eigentümer ist derjenige dem der Gegenstand gehört.

Beispiel: Du leihst jemanden deinen Radiergummi, derjenige ist dann der Besitzer des Radiergummis, du jedoch bleibst weiterhin der Eigentümer... kleiner Erweiterung zum besseren Verständnis: bekommst du den Radiergummi wieder zurück bist du natürlich dann auch wieder Besitzer *und* Eigentümer...

Tolles Beispiel... nicht? :D
 
@thething:
Du könntest mein BWL-Lehrer sein. Trotzdem werde ich es so schnell nicht in meinen Kopf kriegen. :D
 
Original geschrieben von Mike
@thething:
Du könntest mein BWL-Lehrer sein. Trotzdem werde ich es so schnell nicht in meinen Kopf kriegen. :D

... das Beispiel kam auch direkt aus der Ecke (... ist glaube ich auch der "Erkläre-Eigentümer/Besitzer-Klassiker) :D
 
@thething: Ein Klassiker. :D

Aber wird man durchn Kaufvertrag nicht Eigentümer und durch Aushändigung der Ware auch Besitzer?
 
Original geschrieben von thething
Falsch toM - lies dir bitte mal die Urheberrechts-Bestimmungen durch... ;)


nein es ist richtig ;)
man kann doch mit der cd machen was mann will solange man nicht gegen geltendes recht verstößt oder ?
genau das war doch die hauptthese meiner aussage :)
 
Original geschrieben von Mike
@thething: Ein Klassiker. :D

Aber wird man durchn Kaufvertrag nicht Eigentümer und durch Aushändigung der Ware auch Besitzer?


kaufvertrag (§433) ist kein sachenrechtliches rechtsgeschäft, .. sondern gehört noch zum zweiten buch des BGB's, ..

eigentümer wird man nur solange die vorraussetzungen des §929 erfüllt sind, .. diese lassen sich in einzelfällen (etwa fehlen der bewglichen sache) durch gesonderte paragraphen (die ich hier nicht extra aufzählen werde ;)) aber (bedingt) ersetzen.


aushändigung der ware (quasi also ein realakt) führt dazu dass du unmittelbarer(!) besitzer wirst, aber nicht mittelbarer besitzer ;)



EDIT: wenn das so weitergeht könn ma ein gesondertes rechts-forum aufmachen ;)
konzentrier ma uns lieber wieder auf den kern des themas
 
Nicht unbedingt (müsste es aber auch erst nachlesen). Das Urheberrecht gibt dem ursprünglichen Ersteller des schutzbedürftigen Gegenstandes (in diesem Fall das Computerspiel, welches übrigens rechtlich gesehen nicht zu den Softwareprogrammen sondern zu den Filmwerken zählt) eine ganz schöne Latte an Rechten, die er aber weiter vergeben kann (Erlaubnis zur öffentlichen Aufführung etc.)... und genau da liegt der Haken, du bekommst durch den Kauf des Spieles eigentlich nur die Zustimmung des Erstellers dieses in einem bestimmten Rahmen zu nutzen (EULA, wobei hier auch nicht alle Bedingungen bindend sind - Beispiel: Anrecht auf private Sicherungskopie). Du bist zwar Eigentümer des Datenträgers, aber nicht des sich darauf befindlichen Programmes.
 
Original geschrieben von thething
Nicht unbedingt (müsste es aber auch erst nachlesen). Das Urheberrecht gibt dem ursprünglichen Ersteller des schutzbedürftigen Gegenstandes (in diesem Fall das Computerspiel, welches übrigens rechtlich gesehen nicht zu den Softwareprogrammen sondern zu den Filmwerken zählt) eine ganz schöne Latte an Rechten, die er aber weiter vergeben kann (Erlaubnis zur öffentlichen Aufführung etc.)... und genau da liegt der Haken, du bekommst durch den Kauf des Spieles eigentlich nur die Zustimmung des Erstellers dieses in einem bestimmten Rahmen zu nutzen (EULA, wobei hier auch nicht alle Bedingungen bindend sind - Beispiel: Anrecht auf private Sicherungskopie). Du bist zwar Eigentümer des Datenträgers, aber nicht des sich darauf befindlichen Programmes.

hört sich plausibel an, .. aber das oben geschriebene (an mike) stimmt oder ?
weiß ich noch vom lernen ;)
 
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