Zur Kennzeichnung von DS & PSP Spielen
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Wie der VUD heute in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat, konnte man sich mit der USK auf eine Ausnahmeregelung für die Kennzeichnung der Nintendo DS GameCards und PlayStation Portable UMD-Disks einigen. Aufgrund der geringen Grösse der Datenträger gab es Probleme mit den bestehenden Alterskennzeichnungen, welche ursprünglich für die grösseren CD und DVD Medien ausgelegt wurden. So müssen neu die Medien, welche das Rating "Freigegeben ohne Altersbeschränkung" oder "Freigegeben ab sechs Jahren" nicht mehr gekennzeichnet werden. Auch bei den übrigen Einstufungen genügt der gut lesbare Hinweis in Textform - zumindest bis zum 30. Juni 2008 - auf dieses Datum wurde die Regelung erst einmal befristet. Nicht betroffen sind davon die Verpackungen der NDS und PSP Produkte - sie müssen weiterhin die Hinweise in der festgelegten Grösse, Form und Farbe tragen.
gu-v
Offizielle Pressemitteilung:
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Kennzeichnung bei Sony PSP und Nintendo DS
Wie der Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland e.V. mitteilt, setzt sich auch im dritten Jahr der Gültigkeit des Jugendschutzgesetzes die praxisorientierte und unbürokratische Zusammenarbeit zwischen Industrie und Behörden nahtlos fort:
Aufgrund der geringen Abmessungen der Datenträger und damit einhergehenden Darstellungsproblemen hat das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen als federführende Stelle der Obersten Landesjugendbehörden hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht der Datenträger bei Sony-PSP und Nintendo DS
Ausnahmeregelungen getroffen.
Die Ausnahmeregelung ist bis zum 30. Juni 2008 befristet und gilt für alle Produkte, die eine Kennzeichnung nach dem Jugendschutzgesetz mit „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“ oder „Freigegeben ab sechs Jahren“ erhalten haben: bei diesen Produkten braucht das Kennzeichen entgegen der gesetzlichen Regelung nicht auf dem Datenträger angebracht zu werden. Auch bei Produkten mit höherer Altersfreigabe braucht nicht das Kennzeichen auf dem Datenträger angebracht zu werden - vielmehr reicht der gut lesbarer Hinweis auf die Altersfreigabe in Textform („Frei ab 12 Jahre“, „Frei ab 16 Jahre“, und „Keine Jugendfreigabe“) aus.
Der Verband weißt ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Ausnahmeregelungen ausschließlich auf die Datenträger bezieht und auf Grund der gesetzlichen Vorschriften bei allen Produkten die hinsichtlich Form, Größe und Farbe festgelegten Kennzeichen auf den Produkthüllen anzubringen sind.