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Original geschrieben von Franky
Glaube mir einfach!!! Bitte!! Du darfst die Packung öffnen, die Folie abziehen etc... Der Händler muß (Voraussetzung 'Fern-Kauf') die Ware innerhalb 14 Tage zurücknehmen (Ausnahme Software z.B.). Das ist Gesetz. Ob er sie dann noch für 'neu' verkaufen kann oder nicht spielt keine Rolle. Es wirklich so. (Ich kenne das FernAbsatzG und dessen Anwendung ....und habe auch mal ganze 6 Semester Zivilrecht im Nebenfach gehabt (+ Dipl. Prüfungsfach))
Gruß,
Franky

Original geschrieben von Superfrog
Öhm, Hartholz - dass Du 479 € geblecht hast, ist schlicht und einfach Pech für Dich. so leid es mir für Dich tut, aber Dein Händler könnte sie nur aus Kulanz zurücknehmen oder die Differenz erstatten - selbstverständlich ist das logischerweise aber nicht.
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