Steve Austin
Blasters Bester
Nach der USK bekommen jetzt auch die FSK-Logos ein neues Design und ihren Platz auf dem Frontcover.

Im Vergleich zur USK sind diese Logos ja noch annehmbar. Diese Hinweise müssten eigentlich nicht sein, aber gut. Die Bezeichnung "keine Jugendfreigabe" ist auch wieder abgeschafft. Haben die meisten eh nicht richtig verstanden.Neuigkeiten zur FSK-Neukennzeichnung - Logos bekommen ein neues Design, Warnhinweis vor Hauptfilm
Im Zuge der Novellierung des neuen Jugendschutzgesetzes wurde unter anderem eine Neukennzeichnung der Trägermedien beschlossen. Hierbei sollten die Logos der FSK bzw der USK groß auf der Frontseite des Trägermediums prangern.
Diese neue Regelung stieß in der Branche nicht auf viel Gegenliebe, was auch dem Design der FSK-Logos zuzuschreiben war. Nach ein bisschen Lobbyarbeit schaffte es der Bundesverband Audiovisuelle Medien (BVV Medien) dass die Logos geändert werden.
Neue FSK-Kennzeichen
Die neuen Kennzeichen haben eine Größe von 1200 mm² für das Frontcover und 250 mm² für den Datenträger. Während die Grundfläche durchsichtig ist, befindet sich in der Mitte ein undurchsichtiger Kreis in welchen die Freigabe zu finden sein wird.
Die Logos sind auf dem Cover "unten links" zu platzieren und müssen dort fest in das Artwork integriert werden. Die Benutzung von Stickern ist hier nicht zulässig.
Übergangsfrist
Für Lagerware gilt eine Übergangsfrist, welche bis zum 1. April 2010 läuft. Ab diesem Datum müssen die Filme mit den in die Frontcover integrierten Logos ausgeliefert werden. Die Restbestände können mit manuelle angebrachten Logos versehen werden. Neuveröffentlichungen müssen das neue Logo tragen.
Regelungen für Filme mit "keine Jugendfreigabe", "FSK ab 18 Jahren" und "SPIO/JK geprüft"
Filme, welche von der FSK mit "keine Jugendfreigabe" freigegeben wurden, werden, wie oben zu sehen, einheitlich das Zeichen "FSK ab 18" tragen. Können aber wie gehabt nicht indiziert werden. Alle Filme, welche vor dem neuen Jugendschutzgesetz vom April 2003 geprüft wurden und noch das alte "Nicht freigegeben unter 18 Jahren" Logo tragen, dürften nicht mit dem neuen Aufdruck versehen werden.
Filme, welche von der SPIO/JK geprüft wurden, behalten ihre bekannten Logos.
FSK-Hinweis vor dem Film
Neu beschlossen wurde auch ein Hinweis, welcher vor dem Hauptfilm abgespielt werden muss. Dieser lässt sich nicht überspringen und beinhaltet folgenden Text:
"Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.fsk.de.“
In der Praxis werden die Frontcover mit neuen FSK-Kennzeichen wie im folgenden Beispiel aussehen:
schnittberichte.com
