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Ich denke schon. Kinofilme auf eine "FSK 12"-Freigabe runterzuschneiden, hat ja einen großen Vorteil.Wäre mal interessant zu wissen, ob sowas eher im Sinn der Kinobetreiber liegt oder nicht. Gehen z.B. insgesamt mehr Leute in einen Filme, weil er ab 16, statt ab 18 ist oder bleiben dann eben mind. genausoviele Leute zu Hause, weil sie keinen Bock auf nen geschnittenen Film haben?
Gerade bei Harry Potter und Konsorten eine wichtige Regelung.Kinofilme, die ab 12 Jahren freigegeben sind, dürfen seit dem 1. April 2003 von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung von personensorgeberechtigten Erwachsenen, also nur mit Personen, die Erziehungsberechtigte im Sinne des § 1626 BGB oder Vormund nach § 1773 BGB des Kindes sind, besucht werden.
Hier fehlt in der deutschen Fassung wie der Soldat über dem Feuer brennt und als er fertig gebraten ist, ihm der Kopf abgeschlagen wird, das Publikum weiter jubelt, und dann Stücke aus dem knusprig gebratenen Kerl geschnitten werden und schließlich auch verspeist werden.
Das ist deine Meinung, aber du kannst das nicht - wie viele Leute in Deutschland - auf ein allgemeines "man" reduzieren und somit festlegen, was nach unseren christlichen Moralvorstellungen überflüssig oder für erwachsene Leute zumutbar ist und was nicht. Es wird niemand gezwungen, sich so etwas anzugucken.hmmja... darum ists nun wirklich nicht schade, vllt. sollten sich die filmemachen mal gedanken machen und einfach auf plakative gewaltorgien verzichten. spannung und ekel lassen sich auch subtiler gestalten.
Absolut aus Prinzip. Zum einen soll ein Film nicht durch Zensurmaßnahmen verändert werden, da ich einen Film gern gucke, wie der Regisseur ihn haben wollte (wie pete schon sagt). Zum anderen siehe letzter Absatz, ich lasse mich nicht gern medial bevormunden.warum kann denn sowas ein grund sein nicht ins kino zu gehen? hängt die qualität dieses films von dieser szene ab, oder ist das eher ne sache aus prinzip?

Und ich bin auch nicht bereit, mich als volljähriger Bürger bevormunden zu lassen, nur weil Eltern ihre Kinder nicht unter Kontrolle haben und der Gesetzgeber aus Hilflosigkeit mit Verboten und Zensur reagiert.
Das kann ich auch sehr gut nachvollziehen. Gerade im Zeitalter von Internet und Exekutionsvideos via Handy ist das imo ein ernstes Problem. Hinzu kommt, dass (wohl auch wegen eben genannter Dinge) so genannte "Torture Porn"-Filme wie Saw 2-X, die Hostel-Streifen und zahlreiche Nachahmer extreme Popularität erlangt haben. Sowas gab es in den 80ern und 90ern nicht. Natürlich kam man minderjährig auch mit Evil Dead, Gesichter des Todes oder Braindead in Kontakt, aber das auch nur Hintergrund. In der Öffentlichkeit haben die Filme nahezu nicht existiert, heute laufen sie in jedem Kino und/oder sind in den DVD-Charts.trotzdem nimmt die gewalt imo zu sehr zu und das trifft auf alle medien zu und das finde ich schade. früher gabs den kranken scheiss zwar auch, aber eben unter der theke auf veranzten videobändern... wenn mir heute meine 15 jährige schwester erzählt das sie und ihre freundinnen sich gestern nacht hostel im tv reingezogen haben, wird mir speiübel.
QuelleUm eine größere Zielgruppe anzusprechen wurde jetzt auch die Comicadaption Der unglaubliche Hulk für die FSK 12 Freigabe zensiert. Ungefähr 2 Minuten wurden gegenüber der 112 Minuten langen und unzensierten Originalfassung geschnitten. Bereits der erste Teil von 2003 erlitt bei der Kinoauswertung dieses Schicksal, wurde allerdings auf DVD dann in der ungekürzten FSK 16 Fassung veröffentlicht.
Genaue Details über die Kürzungen sind zum jetzigen Zeitpunk nicht bekannt. Jedoch wird nach den ersten Previews berichtet, dass speziell der finale Kampf zwischen dem Hulk und Abomination einiges an Federn lassen musste.
Nach aktuellen Informationen wird es aber auch Vorstellungen geben, in welche die FSK 16 Fassung gezeigt werden soll. Allerdings werden von der ungeschnittenen Fassung wohl nur eine stark begrenzte Anzahl von Kopien im Umlauf sein. Denn die meisten Kinos werden auf die kassenträchtigere FSK 12 Version zurückgreifen. Von daher empfiehlt es sich, sich vorher beim Kino über die jeweilige Fassung zu informieren.