Ein Strafstoß wird auch dann noch ausgeführt, wenn nach seiner Verhängung und vor der Ausführung die Spielzeit abgelaufen ist. In dieser Sondersituation ist das Spiel mit der Erzielung der Wirkung des Strafstoßes beendet, ein Nachschuss ist nicht mehr möglich. Die Wirkung des Strafstoßes wird erreicht, wenn der Ball im Tor ist, das Spielfeld verlassen hat oder vom Torwart so abgewehrt wurde bzw. vom Tor so abgeprallt ist, dass daraus ohne weiteres Zutun kein Tor mehr entstehen kann. Im Bereich der Wirkung des Strafstoßes liegt es daher noch, wenn der Ball zunächst abprallt bzw. abgewehrt wird, in der Folge aber beispielsweise durch Kontakt mit dem Boden oder dem Torwart doch noch ins Tor geht.
Endet ein Spiel, welches zwingend einen Sieger braucht (regelmäßig Pokalspiele oder Spiele im K.-o.-System in Turnieren) trotz vorheriger Verlängerung unentschieden, so werden zur Entscheidungsfindung Strafstöße geschossen, bei denen Nachschüsse nicht möglich sind.