Artikel 10 Unkorrektes Verhalten von Spielern
1 Bei Wettbewerbsspielen gelten für Spieler folgende Strafen:
a) Sperre für ein Wettbewerbsspiel oder für bestimmte Zeit bei:
1. der zweiten Verwarnung in einem Spiel;
2. grobem Spiel;
3. wiederholtem Reklamieren oder Nichtbefolgung der Anordnungen des
Schiedsrichters;
4. Beleidigung von Spielern oder anderen beim Spiel anwesenden
Personen;
5. unsportlichem Verhalten;
6. Provokation der Zuschauer;
7. Einsatz ohne Spielberechtigung;
b) Sperre für zwei Wettbewerbsspiele oder für bestimmte Zeit bei Belästigung oder Beschimpfung eines Spielbeauftragten;
c) Sperre für zwei Wettbewerbsspiele oder für bestimmte Zeit für Täuschung oder Irreführung der Spieloffiziellen, die bei letzteren eine offensichtlich falsche Entscheidung bewirkt;
d) Sperre für drei Wettbewerbsspiele oder für bestimmte Zeit bei Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen beim Spiel anwesenden Personen;
e) Sperre für fünf Wettbewerbsspiele oder für bestimmte Zeit bei schwerer Tätlichkeit;
f) Sperre für zehn Wettbewerbsspiele oder für bestimmte Zeit bei Tätlichkeit gegenüber einem Spielbeauftragten.
http://de.uefa.com/multimediafiles/download/regulations/uefa/others/72/96/02/729602_download.pdf
Ich weiß nicht, was "bestimmte Zeit" heißt, aber es heißt mit Sicherheit nicht "mindestens", denn sonst würde es wohl so da stehen. Überhaupt wär die Sache dann ja wesentlich einfacher zu regeln, die Uefa gibt das ganze aber als Tätlichkeit aus und das gibt nun mal 3 Spiele Sperre.
Das geringe Strafmaß bei grobem Foulspiel liegt einfach daran, dass es ein Pokalwettbewerb ist, in der Liga ist das natürlich deutlich höher.
Na dann mal hoffen, dass der internationale Sportgerichtshof noch wirklich was machen kann.