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31. Spieltag - Ersatzgeschwächt auf Bayern-Jagd

Wörns und Micoud dürfen am 32. Spieltag auflaufen

Das DFB-Sportgericht wird in Sachen Wörns und Micoud erst am 4. Mai entscheiden. Damit dürfen die beiden Routiniers in den anstehenden Partien ihrer Klubs am 32. Spieltag (2./3. Mai) auflaufen. Etwaige Sperren würden erst danach in Kraft treten.

Die Verfahren sowohl gegen den Dortmunder als auch gegen den Bremer Bundesligaspieler laufen also noch. Das Sportgericht unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch (Poing) verhandelt in beiden Fällen am kommenden Donnerstag mündlich in der Frankfurter DFB-Zentrale. Der Fall Wörns ist um 15 Uhr, der Fall Micoud um 17.30 Uhr Gegenstand der Verhandlung.

www.kicker.de

Wörns soll 5 Spiele Sperre bekommen und Micoud 3 Spiele. Beiden Vereinen passte das nicht, also gibt es nächste Woche eine neue Verhandlung.
 
vielleicht weil Wörns seine Tat dannach im TV nicht eingesehen hat und immer behauptet hat er hat ihn nicht getroffen. Dennoch halte ich 5 Spiele für ein bißchen zu viel. Aber wenn es hilft solche Aktionen zu beenden dann gut.
 
Vielleicht muß man die Spieler für ein halbes Jahr sperren, damit sie kapieren, daß solche Aktionen nichts auf dem Platz zu suchen haben, 3 oder 5 Spiele sind doch völlig harmlos.
 
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