• Hallo zusammen, bitte prüft mal die im Forum hinterlegte Mail Adresse auf Aktualität. Es ist jetzt schon mehrfach passiert, dass Mails (z.B. für Benachrichtigung neuer PNs) nicht zugestellt werden konnten, weil die Konten nicht mehr existieren oder voll gelaufen sind. Danke!
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Vampire Night gecancelt

bitte nicht hauen aber was bedeutet INDIZIERT????????????????????????? VERBOTEN ODER AB 18???? Mein FReund ab 18 ich sage wen ein Game indiziert wurde,ist es ganz verboten was ist richtig?????(im Primzip ist beides scheisse!!!!!)

Ps:sehr blöde Frage ich weiss,aber es wurde nirgendswo erklährt...
 
Original geschrieben von Madman
bitte nicht hauen aber was bedeutet INDIZIERT????????????????????????? VERBOTEN ODER AB 18????

Weder noch :-P

USK Ab 18: Unabhängige AltersEMPFEHLUNG; nicht verbindlich

Indiziert: Spiel darf nicht beworben werden, nicht in Magazinen gelobt werden, nicht im Regal stehen und nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden (unabhängig von der USK-Empfehlung)

Verboten: Gibbet in Deutschland nicht mehr...
 
klar dürfen die das, UT ist nur indiziert und nicht beschlagnahmt, dann wäre nämlich sogar der besitz des spiels schon strafbar...
 
Original geschrieben von sladdy
klar dürfen die das, UT ist nur indiziert und nicht beschlagnahmt, dann wäre nämlich sogar der besitz des spiels schon strafbar...

Deutschland: mittelalterliches Hexenjagdfeeling beim Gamen :D
So was gibts in der zivilisierten Welt schon nicht mehr :D
 
Original geschrieben von Amok4All




leider wohl war...WAHLKAMPFJAHR!!!!!!!!!!!!!! :mf:
nein das denke ich weniger,big D ist in solchen Sachen immer so behindert....auf Wahlkampfjahr kannste die bekloppten Reden von Schröder beziehen....

naja wen die mal auf die Nachbarländer schauen würden,würden sie sehen das dort fast nichts indiziert,zensiert oder verboten wurde und trotzdem keiner Amok läuft....
 
Wenn ein Medium beschlagnahmt wird - sei es Spiel, Film... - werden alle im Umlauf befindlichen Exemplare eingezogen und vernichtet. Wenn du dir das Teil aber vor einer Beschlagnahmung besorgt hast können die dir gar nix, du darfst es dann allerdings niemanden zugänglich machen geschweige denn verkaufen, auch nicht an Volljährige.

§131 :znaika:
 
jups da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt, denn ich meinte das man sich strafbar macht wenn man ein bereits beschlagnahmtes spiel kauft.
 
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