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das habe ich von der url:
http://www.gema.de/kommunikation/pressemitteilungen/eu_info_richtlinie_pm.shtml
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Hamburg, 24. Oktober 2001
Forum der Rechteinhaber: Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Info-Richtlinie
Kreative brauchen klare Rahmenbedingungen in der Informationsgesellschaft - 14 Organisationen der Buch-, Musik- und Filmbranche unterbreiten Vorschläge für eine Novellierung des Urheberrechts
Das Urheberrechtsgesetz muss rasch an die Herausforderungen der Informationsgesellschaft angepasst werden. Insbesondere ist eine Klarstellung für die Rechtssituation in Bezug auf neue technologische Entwicklungen, u.a. im Internet, erforderlich. Dies ist die Botschaft von 14 Urheberrechtsorganisationen, die eine gemeinsame Stellungnahme zur Novellierung des Urheber- rechts vorgelegt haben. Erstmals haben sich hier ganz unterschiedliche Organisationen zu einem Forum der Rechteinhaber zusammengefunden, um ihre gemeinsamen Anliegen für die kommende Gesetzesnovelle vorzutragen. Dies sind als Verbände der Börsenverein des deutschen Buchhandels, der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft, die Deutsche Landesgruppe der IFPI, der Deutsche Musikverleger-Verband, der VdS Bildungsmedien sowie die in der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild-Kunst, GÜFA, GWFF, VFF und VGF. Das Urheberrecht muss novelliert werden, weil die EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft bis Ende 2002 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Die hier vorgelegte gemeinsame Stellungnahme der Organisationen hat folgende Schwerpunkte:
Längst haben sich neue Online-Vertriebswege für geschützte Inhalte entwickelt (z. B. Music oder Video on Demand), denen auch das Urheberrecht Rechnung tragen muss. Hier muss umgehend das neue "Recht der Zugänglichmachung" ("Making Available Right") ausdrücklich im deutschen Urheberrechtsgesetz verankert werden.
Die EU-Richtlinie legt eine umfassende Neubewertung der Regelungen der Vervielfältigung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch ("Privatkopie") nahe. "Das Schützbare schützen, das nicht Schützbare vergüten" - auf diesen einfachen Nenner lässt sich die Position der gemeinsamen Stellungnahme bringen. Für den heute dominierenden, technisch nicht kontrollierbaren Bereich und den Bereich der zugelassenen Privatkopie sollte es bei der bisherigen Praxis einer Pauschalvergütung bleiben. Angesichts der in den letzten Jahren deutlich gewordenen Missbrauchsmöglichkeiten soll allerdings der Kreis der zulässigen Nutzungen eingeschränkt werden. Kopiervorrichtungen sind allgegenwärtig. Es besteht längst kein Grund mehr, eine Vervielfältigung durch Dritte zuzulassen, zumal sich in den letzten Jahren sowohl im physischen Bereich wie im Internet Kopiernetzwerke gebildet haben, die sich auf dieses Privileg berufen und dabei zu einer vom Gesetzgeber nie beabsichtigten Massennutzung ausgeartet sind. Im neuen Gesetz soll ferner klargestellt werden, dass Kopien von illegalen Quellen niemals rechtm
äßige Privatkopien sein können. Hier geht es um die Durchsetzung des bereits dem gültigen Gesetz zu Grunde liegenden Gedankens, dass das Produkt einer unerlaubten Handlung nicht legalisiert werden kann. Die Justizministerin hat sich selbst bereits in diesem Sinne geäußert.
Ein weiterer Schwerpunkt muss auf dem Schutz technischer Systeme gegen Umgehung und den Vorschriften zur Rechtsdurchsetzung liegen. Künftig soll die Umgehung von Kopierschutzsystemen untersagt werden. Die betroffenen Rechteinhaber müssen in ihren Bemühungen geschützt werden, sich durch Inanspruchnahme entsprechender Sicherungssysteme selbst zu schützen.
Die gemeinsame Stellungnahme des Forums der Rechteinhaber ist inzwischen an das Bundesjustizministerium übermittelt worden. Der Wortlaut der Stellungnahme einschließlich der konkreten Formulierungen sowie ein erläuternder Text können auf den Internetseiten der beteiligten Organisationen eingesehen oder dort abgefordert werden.
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V.
Dr. Christian Sprang, Justiziar
Tel.: 069/130 63 13
www.boersenverein.de
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V.
Dr. Hartmut Spiesecke
Tel.: 040/589 74 70
www.ifpi.de
Deutscher Musikverleger-Verband e. V.
Dr. Heinz Stroh
Tel.: 02 28/53 97 00
www.dmv-online.com
IFPI International Federation of the Phonographic Industry - Deutsche Landesgruppe e. V.
Dr. Hartmut Spiesecke
Tel.: 040/589 74 70
www.ifpi.de
VdS Bildungsmedien e.V.
Andreas Baer
Tel.: 069/70 30 75
www.vds-bildungsmedien.de
ZPÜ Zentralstelle für private Überspielungsrechte vertritt die folgenden Verwertungsgesellschaften:
- GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
Dr. Hans-Herwig Geyer
Tel.: 089/480 03-420
www.gema.de
- GÜFA Gesellschaft zur Übernahme und Wahrung von Filmaufführungsrechten
www.guefa.de
- GVL Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
www.gvl.de
- GWFF Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten
www.gwff.de
- VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten
Prof. Dr. Johannes Kreile
Tel.: 089/28 62 83 82
www.vffvg.de
- VG Bild-Kunst
www.bildkunst.de
- VGF Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken
www.vffvg.de
- VG Wort
www.vgwort.de
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ich gehe mal davon aus, das die Privatkopie eh niemand verhindern kann.
Ich persönlich bin eh für Privatkopien, da sie nur rein privat gemacht und verwendet werden (also nicht kommerziell verkauft werden)
Ferner sind ja schon auf gewissen Dingen div. GEMA-Gebühren fällig.
Gruss
Ralle