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Original geschrieben von thething
Du hast nicht ganz unrecht - Garantiegeber bleibt aber trotzdem MS, d.h. MM muß die Garantie gewährleisten und sich mit dem Garantiegeber MS auseinanderzusetzen, für die Instandsetzung bzw. den Umtausch des Gerätes bleibt aber MS zuständig (alles andere wäre auch ziemlich beschissen, immerhin kann die Verkaufsstelle nicht für die Qualität der verkauften Waren verantwortlich gemacht werden. Der Weg geht also MM-MS und falls z.B. MS keine Garantie gibt kann man immer noch MM als Verkäufer belangen...
Original geschrieben von thething
Echt? Sollte wohl mal die neue Gesetzgebung lesen - würde mich aber schwer wundern...
Ohh... Kommando zurück - war in der alten Gesetzgebung genauso laut dem alten §459 BGB - ist aber gut zu wissen...
Würde mich dann mal interessieren wie das ganze zwischen Verkäufer und Hersteller geregelt ist...
Original geschrieben von thething
Besteht aufgrund dessen eigentlich das Recht auf einen sofortigen Umtausch des betroffenen Gerätes... bzw. gibt es irgendwelche Fristen die einzuhalten sind (... hast du eine neue Ausgabe des BGB?)... wär denke ich nicht uninteressant!
Original geschrieben von SupoX
so heute ist der Karton gekommen, morgen wird sie abgeholt
Original geschrieben von sonicgroove
ich weiss nicht ob er drauf steht, wenn du ihm die Brust gibst