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1 Woche ohne X-Box Tröstet mich...

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Original geschrieben von thething


Du hast nicht ganz unrecht - Garantiegeber bleibt aber trotzdem MS, d.h. MM muß die Garantie gewährleisten und sich mit dem Garantiegeber MS auseinanderzusetzen, für die Instandsetzung bzw. den Umtausch des Gerätes bleibt aber MS zuständig (alles andere wäre auch ziemlich beschissen, immerhin kann die Verkaufsstelle nicht für die Qualität der verkauften Waren verantwortlich gemacht werden. Der Weg geht also MM-MS und falls z.B. MS keine Garantie gibt kann man immer noch MM als Verkäufer belangen...

Schon wieder nee, nee. Wenn Du die XBox beim MM kaufst ist zwischen Dir und MM ein Kaufvertrag zustande gekommen. Der einzige der laut Gesetz verpflichtet ist bei Mängeln nachzubessern, auszutauschen etc., ist Dein Verkäufer, also MM. MS kann höchsten freiwillig Dein Gerät 'direkt' reparieren, die müsssen das aber nicht. Nochmal: Bei Gewährleistungsansprüchen die sich laut Gesetz (hier mit Frist 2 Jahren etc.) ergeben ist der Verkäufer - und NUR DER VERKÄUFER - der an den Du einen Anspruch hast. Was dann zwischen MM und MS 'läuft' ist für Dich nicht relevant (da gibt es natürlich auch Ansprüche, mit denen hast Du aber nichts zu tun. MM könnte die Geräte auch selbst reparieren wenn sie es wollen). Es gibt laut Gesetz keinen Hersteller als 'Garantiegeber' für den Endkunden. Das kann höchstens eine freiwillige Leistung des Herstellers für Dich sein.

Ist zwar blöd, aber Gesetz.

Gruß,
Franky
 
Echt? Sollte wohl mal die neue Gesetzgebung lesen - würde mich aber schwer wundern...

Ohh... Kommando zurück - war in der alten Gesetzgebung genauso laut dem alten §459 BGB :verl: - ist aber gut zu wissen...

Würde mich dann mal interessieren wie das ganze zwischen Verkäufer und Hersteller geregelt ist...
 
Original geschrieben von thething
Echt? Sollte wohl mal die neue Gesetzgebung lesen - würde mich aber schwer wundern...

Ohh... Kommando zurück - war in der alten Gesetzgebung genauso laut dem alten §459 BGB :verl: - ist aber gut zu wissen...

Würde mich dann mal interessieren wie das ganze zwischen Verkäufer und Hersteller geregelt ist...

Yup, habe auch noch mal ins aktuelle BGB geschaut, um mich zu versichern (6 Semester Zivilrecht sind lange her ;) ) ...so ein Paragraph mit Ansprüchen an den Hersteller hätte sich ja durchaus einschleichen können. ;) ).

Gruß,
Franky
 
Besteht aufgrund dessen eigentlich das Recht auf einen sofortigen Umtausch des betroffenen Gerätes... bzw. gibt es irgendwelche Fristen die einzuhalten sind (... hast du eine neue Ausgabe des BGB?)... wär denke ich nicht uninteressant!
 
Original geschrieben von thething
Besteht aufgrund dessen eigentlich das Recht auf einen sofortigen Umtausch des betroffenen Gerätes... bzw. gibt es irgendwelche Fristen die einzuhalten sind (... hast du eine neue Ausgabe des BGB?)... wär denke ich nicht uninteressant!

Habe die aktuelle Ausgabe und das hat mich auch schon interessiert (natürlich insbesondere nach Änderung des Gewährleistungsrechts).

Theoretisch hast Du das Recht auf Lieferung einer mangelfreien Sache ( § 439 Abs.1): "...der Käufer....nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen".

Also entweder Reparatur oder Lieferung eine mangelfreien Sache (wobei mangelfrei ja nicht unbedingt *neu* heißen muß). So, jetzt habe ich aber folgenden Kommentar gefunden:

§ 439: Nacherfüllung

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. .......

Also: Der Verkäufer kann evtl. verweigern und Dir das Gerät 'nur' reparieren.

Gruß,
Franky
 
Naja... mal wieder schön schwammig formuliert und auslegungssache - trotzdem gut... mit dem Paragraphen in der Hand dürfte man doch ein recht gutes Werkzeug gegen schlechte Verkäufer in der Hand haben (hab diesbezüglich wirklich einiges an Ärger in der letzten Zeit gehabt...)
 
Original geschrieben von SupoX
so heute ist der Karton gekommen, morgen wird sie abgeholt :bawling:

bei mir kam der Karton auch gestern und heute geht die XBox weg...

Yipiehhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh 1 Woche kann ich mich jetzt mehr um meinen Sohn kümmern :lol:

Ralli
 
Original geschrieben von sonicgroove
ich weiss nicht ob er drauf steht, wenn du ihm die Brust gibst :lol:

ich weiss jetzt schon, das ER nicht schwul werden wird, weil er die Brust der Mutter immer haben will :rofl:

Wahrscheinlich sind auch nicht seine ersten Worte "Mammi oder Pappi", sondern eher

Titten..... geile Titten, will zur Nacktbar :lol:

Ralli
 
ein kleiner al bundy. "Al bin ich nicht sexy, weil du immer zu in die Nacktbar gehst ?" "Nein, das liegt daran, dass ich mit denen nicht verheiratet bin"
 
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