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Sony erlaubt wieder den Verleih von Videospielen
Sony Computer Entertainment Deutschland hat sein Vorgehen gegenüber Inhabern von Videotheken noch einmal überdacht. Wie das Unternehmen mitteilte, will man zumindest autorisierten und vorher überprüften Läden das 'Verleihrecht' für von Sony entwickelte Videospiele unter bestimmten Bedingungen einräumen.
Will eine Videothek als offizieller Partner von Sony auftreten und nicht weiterhin die Spiele selbst einkaufen, muss sie die Bedingungen des so genannten ARAP-Konzeptes (Authorised Rental Agency Partner) erfüllen. Nach diesen Bedingungen muss der Kunde zum Beispiel sofort erkennen können, ob er sich im Verleih- oder Verkaufsbereich eines Geschäftes befindet. Ferner bekommen authorisierte Partner ab einer Ladenfläche von 300 Quadratmetern die Verleihmuster direkt von Sony zugeschickt -- selbst erworbene Spiele dürfen sie weder zum Kauf anbieten noch verleihen. Ferner ist es untersagt, Sony-Spiele bereits kurze Zeit nach Erhalt im Laden zu verkaufen -- diese Wiederverwertung ist erst nach zwei Monaten erlaubt.
Noch vor knapp zwei Jahren verweigerte Sony Deutschland die Zusammenarbeit mit dem Verleihgeschäft, offenbar aus Angst, dass Raubkopierer die entliehenen Spiele lediglich zum Anfertigen illegaler Kopien missbrauchen.
Sony Computer Entertainment Deutschland hat sein Vorgehen gegenüber Inhabern von Videotheken noch einmal überdacht. Wie das Unternehmen mitteilte, will man zumindest autorisierten und vorher überprüften Läden das 'Verleihrecht' für von Sony entwickelte Videospiele unter bestimmten Bedingungen einräumen.
Will eine Videothek als offizieller Partner von Sony auftreten und nicht weiterhin die Spiele selbst einkaufen, muss sie die Bedingungen des so genannten ARAP-Konzeptes (Authorised Rental Agency Partner) erfüllen. Nach diesen Bedingungen muss der Kunde zum Beispiel sofort erkennen können, ob er sich im Verleih- oder Verkaufsbereich eines Geschäftes befindet. Ferner bekommen authorisierte Partner ab einer Ladenfläche von 300 Quadratmetern die Verleihmuster direkt von Sony zugeschickt -- selbst erworbene Spiele dürfen sie weder zum Kauf anbieten noch verleihen. Ferner ist es untersagt, Sony-Spiele bereits kurze Zeit nach Erhalt im Laden zu verkaufen -- diese Wiederverwertung ist erst nach zwei Monaten erlaubt.
Noch vor knapp zwei Jahren verweigerte Sony Deutschland die Zusammenarbeit mit dem Verleihgeschäft, offenbar aus Angst, dass Raubkopierer die entliehenen Spiele lediglich zum Anfertigen illegaler Kopien missbrauchen.