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Rechtliche Frage bezüglich Import

Spanish_Prisoner

Bekanntes Mitglied
Hallo zusammen!

wie sieht es bei Euch bezüglich Import von Games wie z.B. Turning Point: Fall of Liberty aus?
Jemand aus Deutschland möchte bei uns das ungeschnittene Spiel bestellen und importieren. Jedoch gibt es bei euch nur die geschnittene Fassung.

Inwiefern macht sich der Kunde und/oder Lieferant strafbar?

Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht oder weiss aus zweiter Hand was geschehen kann?

Gruss
Spanish
 
Grundsätzlich würde ich sagen sofern dein Kunde 18 ist besteht kein Problem solange das Spiel bei uns nicht verboten bzw. beschlagnahmt ist.
 
danke für die infos.

Das Spiel ist nicht verboten, nur einfach geschnitten. Die ungeschnittene Version ist bei euch nicht erhältlich.

Na, dann denk ich mal, dass wir das ihm schicken.
 
Importe aus dem Ausland darf man sich doch generell ohne Probs besorgen, es darf nur nichts Illegales eingeführt werden (und ungeschnittene Spiele sind ja nix illegales, sofern sie nicht beschlagnahmt sind).

MfG,
Crayfish
 
und selbst da würde er sich als Schweizer nicht Strafbar machen, da er nach geltendem Schweizer Recht nix illegales macht ....

Naja, nur weil manche Drogen in Holland legal sind, darf man sie dennoch nicht von Holland aus nach Deutschland schicken. Da gilt dann auch für den Holländer deutsches Recht. ;)

Wäre etwas beschlagnahmt, würde er sich strafbar machen - nach dt. Recht - sobald er es nach D schickt. Egal ob die Schweizer ihm dafür sogar nen Orden verleihen würden.
 
Naja, nur weil manche Drogen in Holland legal sind, darf man sie dennoch nicht von Holland aus nach Deutschland schicken. Da gilt dann auch für den Holländer deutsches Recht. ;)

Wäre etwas beschlagnahmt, würde er sich strafbar machen - nach dt. Recht - sobald er es nach D schickt. Egal ob die Schweizer ihm dafür sogar nen Orden verleihen würden.

1. ist Hasch in Holland nicht wirklich legal, sondern geduldet .. .nur in einem sehr weitem Umfang ..
2. Wenn der Versand von Hasch nach Holländischem Recht nicht illegal ist (weiß ich jetzt grad nicht) , dann kann man dem Versender da gar nichts, ankommen wird wohl nichts, weil der Brief/Paket Verkehr von NL nach D wohl gesondert überwacht wird und das Risiko da eindeutig beim Empfänger liegen würde !:znaika:

Bestes Beispiel dafür sind Samen! Die finden die Hunde nämlich nicht und die sind in der BRD genau so illegal wie das Endprodukt! Diese werden aber in großem Maße von NL nach D versandt! Die Kataloge dafür werden sogar in Deutsch gedruckt (hab mal nen Headshop nebenbei gemacht) :naughty:

3. die Schweizer haben es wohl nicht mehr wirklich nötig nem Haschversender Orden zu verleihen, die haben selbst genug davon zur Hand und das ähnlich geduldet ...;)
 
Die ungeschnittene Version von Turning Point beinhaltet NS-Symbolik und ist daher in Deutschland automatisch beschlagnahmt bzw. verboten. Insofern ist in Deutschland sowohl Kauf als auch Verkauf illegal. Da du aber Schweizer (in der Schweiz) bist, machst du dich AFAIK nicht strafbar, wenn du einem deutschen Kunden das Spiel verkaufst. Er hingegen schon, zumindest theoretisch. Unter dem Strich hast du aber so oder so nicht mit Konsequenzen zu rechnen.
 
Das wusste ich das Spiel betreffend nun z.B. nicht, erlaubt sei aber hier die Frage, wieso NS-Symbolik in Filmen toleriert wird (z.B. "Indiana Jones und der letzte Kreuzzug"), in Spielen aber nicht?!

MfG,
Crayfish
 
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