Original geschrieben von Achmed20
seit wann steht das denn da??
wer macht das hier überhaupt?
url:
http://www.regtp.de/reg_tele/start/in_05-01-01-01-00_m/
dort steht:
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Digitaler zellularer Mobilfunk
Digitaler zellularer Mobilfunk
Bereits am 01. Juli 1989 wurde der Bereich der Mobil- und Satellitenkommunikation dem Wettbewerb geöffnet. Da die Anbieter von Mobilfunkdiensten zum damaligen Zeitpunkt im Bereich der ausschließlichen Rechte des Bundes (Netzmonopol) tätig waren, bedurften sie für ihre Betätigung einer speziellen Verleihung, die Lizenz genannt wurde. Bis zum 31.07.1996 war Rechtsgrundlage für die Lizenzierung § 2 Abs. 1 Fernmeldeanlagengesetz, seit dem 01.08.1996 beruht die Lizenzierung auf §§ 6 ff Telekommunikationsgesetz (TKG). Die auf § 2 Abs. 1 FAG beruhenden Lizenzen blieben aufgrund des Bestandsschutzes gemäß § 97 Abs. 5 TKG wirksam.
Im Bereich des digitalen zellularen Mobilfunks wird zwischen dem GSM900/1800 (Mobilfunkstandard der 2. Generation) und dem UMTS/IMT2000-Standard (Mobilfunkstandard der 3. Generation) unterschieden. Standards der 1. Generation waren analoger Art, wie z.B. das C-Netz der T-Mobil, welches Ende 2000 abgeschaltet wurde. Das C-Netz war ein nationales Mobilfunknetz. Die GSM900/1800 - Netze und auch die UMTS/IMT2000 - Netze sind in international harmonisierten Frequenzbereichen angesiedelt, sodass die Teilnehmer dieser Netze in vielen Ländern mit demselben Endgerät kommunizieren können.
Lizenzen nach dem GSM900/1800 - Standard
Der Mobilfunkmarkt wurde mit der Ausschreibung der ersten GSM-Lizenz am 15.02.1990 dem Wettbewerb geöffnet. Bis 1997 wurden insgesamt 4 bundesweite digitale zellulare Mobilfunklizenzen im Ausschreibungsverfahren vergeben.
D 1-Lizenz
Lizenznehmer: T-Mobile Deutschland GmbH
Zur Herstellung eines chancengleichen Wettbewerbs wurde seinerzeit der Deutsche Bundespost TELEKOM am 06.07.1990 zunächst eine Verwaltungsvorschrift über Verhaltensregelungen zum Errichten und Betreiben des D1-Netzes erteilt, die die Bestimmungen der D 2-Lizenz spiegelbildlich abbildete. Später wurde die Verwaltungsvorschrift in eine Lizenz an die DeTeMobil Deutsche Telekom Mobilfunk GmbH - jetzt T-Mobile Deutschland GmbH - umgewandelt.
Wesentliche Eckpunkte der Lizenz:
Frequenzbereich 890-960 MHz
Versorgungspflicht von 75 % der Bevölkerung
Lizenzlaufzeit bei beiden Lizenzen bis zum 31.12.2009
usw.
Gruss
Ralli