Wie Dreamcube richtig gesagt hat, liegt es dann an den Leuten. Denn die wissen anscheinend nicht, was "indiziert" bedeutet. Wie du gesagt hast, darf es nicht beworben und öffentlich verkauft werden. Aber du hast den Zusatz vergessen, das es nur für "unter 18 jährige Personen" gilt.
Diese Personen kommen in öffentlichen Verkaufsräume, der Strasse, Medien usw. herein bzw. heran - das ist öffentlich. Was tut man aber, um das ganze doch zu umgehen? Man macht einen nicht-öffentlichen Bereich auf, in dem man unbefugten Personen den Zutritt verbietet. Sex-Shops, Videotheken usw. sind z.B. solche nicht-öffentlichen Bereiche, und diese haben indiziertes Material in Hülle und Fülle im Angebot. Man bekommt sogar eine Beratung, es hängen Werbeposter an der Wand, das Material wird sogar ausgestellt.
Theoretisch brauch ein Games-Shop einfach nur nach dem Perso-Ausweis des Kunden fragen, und könnte ihm legal das indizierte Spiel vorführen und natürlich verkaufen. Am schlauesten wäre es sogar, im Laden einen "ab 18-Bereich" einzurichten und das Problem wäre behoben. Tut aber niemand, weil "indiziert" ja sooowas schlimmes ist.
Hier sollten sich alle mal informieren, was indiziert eigentlich bedeutet! Es bedeutet jedenfalls nicht verboten, wie viele Kids meinen.