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Wohnzimmertisch
(www.kicker.de)
Die Manager in der Bundesliga richten sich in diesen Tagen darauf ein, auf dem Transfermarkt die Ärmel noch einmal hochzukrempeln und kräftig mitzumischen. Die einen, eine Minderheit, der sportlichen, die anderen, die große Mehrheit, der wirtschaftlichen Not gehorchend.
So erklärte zum Beispiel Hannovers Sportdirektor Ricardo Moar letzte Woche: "Wir sind wie die Wachhunde und halten unsere Augen offen, weil wir in der Winterpause uns noch mit einem Abwehrspieler verstärken wollen."
In Nürnberg ist es ein offenes Geheimnis, dass der "Club" zur Minderung seiner hohen Verbindlichkeiten unbedingt einen hochwertigen Akteur in seinem Lizenzspielerkader verkaufen will. Die Rede ist von Anthony Sanneh (31), einem Stammspieler.
Auch Frankfurts Rolf-Christel Guie-Mien liebäugelt mit einem erfolgreichen Dribbling auf dem Transfermarkt. Der Spielmacher und Torjäger der Eintracht spekuliert, dank seiner aktuell hervorragenden Form und der festgeschriebenen Ablösesumme in Höhe von 250 000 Euro, mit einem Wechsel zu einem erstklassigen Verein noch in diesem Winter.
Wechselfrist im Sommer
Sie alle hoffen auf die so genannte zweite Transferperiode vom 1. bis 31. Januar. Sie alle hoffen vergeblich! In ihren, wie auch in etlichen anderen beabsichtigten Wechselfällen geht nichts mehr.
"Ein Spieler kann in Europa während der selben Saison nur in einer Transferperiode einen Vereinswechsel vornehmen. Egal, wie lange er schon bei seinem bisherigen Klub beschäftigt ist. Diese Wechselfrist ist bei uns in Mitteleuropa die Sommerperiode," erklärte Wilfried Straub, der Vorsitzende der Geschäftsführung der Deutschen Fußball Liga am Samstag am Rande der Tagung des DFB-Beirats in Frankfurt. Die Sommer-Wechselfrist endete am 31. August, wobei Fredi Bobic auf den "letzten Drücker" noch nach Hannover transferiert wurde. Mit Blick auf die nun anstehende Winter-Transferperiode betonte der DFL-Chefmanager ausdrücklich: "Wenn im Januar jetzt das zweite Transferfenster dieser Saison geöffnet wird, kann ein Spieler nur noch aus sportlich triftigen Gründen wechseln oder verpflichtet werden." Und Straub erläuterte sogleich, was im Hoheitsgebiet der DFL unter "sportlich triftigen Gründen" zu verstehen ist: "Für uns ist ein sportlich triftiger Grund vor allem die Erlangung von Spielpraxis."
Daraus ergeben sich nur noch zwei Spielergruppen für einen Wechsel im Januar.
Erstens: Spieler, die in der Vorrunde nicht mehr als zwei Pflichtspiele absolviert haben und vor allem Talente, die bei ihrem derzeitigen Klub vorwiegend ein Reservistendasein fristen und mit einem Vereinswechsel in ihrer Entwicklung weiterzukommen hoffen. Sie dürfen an einen anderen Klub ausgeliehen werden, wenn sie nach Ablauf der Ausleihfrist wieder zum abgebenden Verein zurückkehren.
Zweitens: Langzeitverletzte, die wieder einsatzbereit sind, bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber aber keine Chance auf Wettkampfpraxis und folglich noch kein Pflichtspiel bestritten haben.
"Triftig
" ist schwammig
Sportlich triftige Gründe kann aber auch ein Verein geltend machen. Sollte der FC Bayern in der Champions League weiterkommen, und - ein konstruiertes Beispiel - die Verpflichtung eines dritten Torwarts notwendig erscheinen, könnte er im Januar auf dem Transfermarkt noch mal aktiv werden. Desgleichen in außergewöhnlichen Verletzungsfällen. Auf keinen Fall aber würden schwache Leistungen einzelner oder mehrerer Spieler als triftiger Grund für Transfers im Winterfenster anerkannt.
"Wir werden jeden Einzelfall auf seine Triftigkeit genau überprüfen," kündigt Straub an. Die An- und Abgleichung dieser Triftigkeit im gesamten europäischen Bereich wird denn auch ein Tagesordnungspunkt sein, wenn sich der Verbund der 13 wichtigsten Ligen in Europa am nächsten Montag in Mailand trifft. Dennoch: "Triftig" ist und bleibt ein höchst dehnbarer Begriff, der die Liga ins Transfer-Dilemma bringt.
Übrigens: Unberührt von all diesen Bestimmungen bleiben Spieler, die seit dem 1. Juli 2002 arbeitslos sind. Sie können auf Grund einer Ausnahmeregelung für diese Saison zu jeder Zeit, also auch vor dem 1. Januar 2003, einen neuen Vertrag unterschreiben, wovon zuletzt Stefan Effenberg profitiert hatte. Nach dem 31. Januar aber geht bis zum Saisonende in keinem Fall mehr was.
W. Tobien/R. Franzke
Die Manager in der Bundesliga richten sich in diesen Tagen darauf ein, auf dem Transfermarkt die Ärmel noch einmal hochzukrempeln und kräftig mitzumischen. Die einen, eine Minderheit, der sportlichen, die anderen, die große Mehrheit, der wirtschaftlichen Not gehorchend.
So erklärte zum Beispiel Hannovers Sportdirektor Ricardo Moar letzte Woche: "Wir sind wie die Wachhunde und halten unsere Augen offen, weil wir in der Winterpause uns noch mit einem Abwehrspieler verstärken wollen."
In Nürnberg ist es ein offenes Geheimnis, dass der "Club" zur Minderung seiner hohen Verbindlichkeiten unbedingt einen hochwertigen Akteur in seinem Lizenzspielerkader verkaufen will. Die Rede ist von Anthony Sanneh (31), einem Stammspieler.
Auch Frankfurts Rolf-Christel Guie-Mien liebäugelt mit einem erfolgreichen Dribbling auf dem Transfermarkt. Der Spielmacher und Torjäger der Eintracht spekuliert, dank seiner aktuell hervorragenden Form und der festgeschriebenen Ablösesumme in Höhe von 250 000 Euro, mit einem Wechsel zu einem erstklassigen Verein noch in diesem Winter.
Wechselfrist im Sommer
Sie alle hoffen auf die so genannte zweite Transferperiode vom 1. bis 31. Januar. Sie alle hoffen vergeblich! In ihren, wie auch in etlichen anderen beabsichtigten Wechselfällen geht nichts mehr.
"Ein Spieler kann in Europa während der selben Saison nur in einer Transferperiode einen Vereinswechsel vornehmen. Egal, wie lange er schon bei seinem bisherigen Klub beschäftigt ist. Diese Wechselfrist ist bei uns in Mitteleuropa die Sommerperiode," erklärte Wilfried Straub, der Vorsitzende der Geschäftsführung der Deutschen Fußball Liga am Samstag am Rande der Tagung des DFB-Beirats in Frankfurt. Die Sommer-Wechselfrist endete am 31. August, wobei Fredi Bobic auf den "letzten Drücker" noch nach Hannover transferiert wurde. Mit Blick auf die nun anstehende Winter-Transferperiode betonte der DFL-Chefmanager ausdrücklich: "Wenn im Januar jetzt das zweite Transferfenster dieser Saison geöffnet wird, kann ein Spieler nur noch aus sportlich triftigen Gründen wechseln oder verpflichtet werden." Und Straub erläuterte sogleich, was im Hoheitsgebiet der DFL unter "sportlich triftigen Gründen" zu verstehen ist: "Für uns ist ein sportlich triftiger Grund vor allem die Erlangung von Spielpraxis."
Daraus ergeben sich nur noch zwei Spielergruppen für einen Wechsel im Januar.
Erstens: Spieler, die in der Vorrunde nicht mehr als zwei Pflichtspiele absolviert haben und vor allem Talente, die bei ihrem derzeitigen Klub vorwiegend ein Reservistendasein fristen und mit einem Vereinswechsel in ihrer Entwicklung weiterzukommen hoffen. Sie dürfen an einen anderen Klub ausgeliehen werden, wenn sie nach Ablauf der Ausleihfrist wieder zum abgebenden Verein zurückkehren.
Zweitens: Langzeitverletzte, die wieder einsatzbereit sind, bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber aber keine Chance auf Wettkampfpraxis und folglich noch kein Pflichtspiel bestritten haben.
"Triftig
" ist schwammig
Sportlich triftige Gründe kann aber auch ein Verein geltend machen. Sollte der FC Bayern in der Champions League weiterkommen, und - ein konstruiertes Beispiel - die Verpflichtung eines dritten Torwarts notwendig erscheinen, könnte er im Januar auf dem Transfermarkt noch mal aktiv werden. Desgleichen in außergewöhnlichen Verletzungsfällen. Auf keinen Fall aber würden schwache Leistungen einzelner oder mehrerer Spieler als triftiger Grund für Transfers im Winterfenster anerkannt.
"Wir werden jeden Einzelfall auf seine Triftigkeit genau überprüfen," kündigt Straub an. Die An- und Abgleichung dieser Triftigkeit im gesamten europäischen Bereich wird denn auch ein Tagesordnungspunkt sein, wenn sich der Verbund der 13 wichtigsten Ligen in Europa am nächsten Montag in Mailand trifft. Dennoch: "Triftig" ist und bleibt ein höchst dehnbarer Begriff, der die Liga ins Transfer-Dilemma bringt.
Übrigens: Unberührt von all diesen Bestimmungen bleiben Spieler, die seit dem 1. Juli 2002 arbeitslos sind. Sie können auf Grund einer Ausnahmeregelung für diese Saison zu jeder Zeit, also auch vor dem 1. Januar 2003, einen neuen Vertrag unterschreiben, wovon zuletzt Stefan Effenberg profitiert hatte. Nach dem 31. Januar aber geht bis zum Saisonende in keinem Fall mehr was.
W. Tobien/R. Franzke